2015-01-12: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.12.2014. Geschäftsanschrift: Theodor-Heuss-Straße 36, 78467 Konstanz . Gegenstand: Das Coaching, Training und die Ausbildung von Personal und Führungskräften. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Dehner, Ulrich, Konstanz, *21.08.1949; Dehner, Jasper, Berlin, *08.06.1980, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführerin: Dehner, Alice, Berlin, *24.06.1977, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2015-09-15: Die Gesellschafterversammlung vom 22.12.2014, mit Berichtigung vom 01.09.2015, hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Geschäftsanteile) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag um 500,00 EUR auf 25.500,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 25.500,00 EUR. Der Einzelkaufmann Dehner, Ulrich, Konstanz, *21.08.1949, hat als Inhaber der Firma "Ulrich Dehner e. K.", Konstanz (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 703981) das von ihm betriebene einzelkaufmännische Unternehmen mit allen Aktiva und Passiva als Gesamtheit im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 22.12.2014 nebst Ergänzung vom 01.09.2015 und des Versammlungsbeschlusses vom 22.12.2014 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2019-06-06: Die Gesellschafterversammlung vom 18.03.2019 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Das Coaching, Training und die Ausbildung von Personal und Führungskräften sowie Beratung und Organisationsentwicklung von Unternehmen.