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Dollmannstraße 15
81541 München
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2x HR-Bekanntmachungen:

2011-08-03:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.04.2011 mit Nachtrag vom 07.07.2011. Geschäftsanschrift: Dollmannstraße 15, 81541 München. Gegenstand des Unternehmens: Projektentwicklung, Projektmanagement und Ingenieurdienstleistungen im Zusammenhang mit der Planung, dem Bau und Betrieb von Energieerzeugungsanlagen, vorzugsweise auf dem Gebiet der Erneuerbaren Energien; Beratungsleistungen in Zusammenhang mit Erneuerbaren Energien; Handel mit Brennstoffen, vorzugsweise Brenngas, Biogas, Biomethan, Erdgas, Schwachgas und holzartigen Brennstoffen sowie elektrischer Energie in Zusammenhang mit Erneuerbaren Energien; Erwerb, Verkauf und Verwaltung von Beteiligungen an in- und ausländischen Gesellschaften. Stammkapital: 25.500,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Klos, Holger Bernd, München, *04.06.1962, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2013-08-28:
Die Arramon Holding GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 142769) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 02.08.2013 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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