2010-10-20: (Die Beratung, Konzeption, Entwicklung, Grafik, Bereitstellung, Abwicklung, Fakturierung und Produktionssteuerung von Werbeobfekten aller Art, die Betreuung, die Beratung als Unternehmensberatung im Sinne einer klassischen Werbagentur, die Entwicklung und Bereitstellung von datenbankgeschützten sowie statischen Applikationen, die Betreuung, Integration sowie Entwicklung von Applikationen (Content Management, Dokumenten Management) zur Pflege von Websites, die Vermietung von Serverleistungen und die Erbringung von Support im gesamten Umfeld von lT-Anwendungen sowie die Unternehmensberatung im Sinne eines IT-Dienstleisters. ). Kommanditgesellschaft. Firma geändert, nun: Sitz verlegt, nun: Geschäftsanschrift: Ober der Röth 4, 65824 Schwalbach am Taunus. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftende Gesellschafterin: CONSILIUM Gesellschaft für Beteiligungsmanagement und Geschäftsführung mbH, Bergheim (Amtsgericht Köln, HRB 60203). Eingetreten als Persönlich haftende Gesellschafterin: dietzk. Consulting Beteiligungs GmbH, Schwalbach am Taunus (Amtsgericht Königstein im Taunus, HRB 7774). Der Sitz ist von Bergheim (bisher Amtsgericht Köln, HRA 26465) unter Änderung der Firma (bisher: Consilium Einhundertundeinste GmbH & Co. Vorrats KG) nach Schwalbach am Taunus verlegt.
2010-10-27: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der dietzk. Interactive GmbH mit Sitz in Schwalbach am Taunus (Amtsgericht Königstein im Taunus, HRB 6419) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2010-10-27: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der dietzk. Communications GmbH mit Sitz in Schwalbach am Taunus (Amtsgericht Königstein im Taunus, HRB 6444) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2011-07-27: Ausgeschieden als Persönlich haftende Gesellschafterin: CONSILIUM Gesellschaft für Beteiligungsmanagement und Geschäftsführung mbH, Bergheim (Amtsgericht Köln, HRB 60203).
2011-08-24: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der dietz.Media GmbH mit Sitz in Schwalbach am Taunus (HRB 6665) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2014-01-22: Firma geändert, nun: Neue Firma: dietz GmbH & Co. KG.
2014-02-05: Geändert, nun: Persönlich haftende Gesellschafterin: dietz Holding GmbH, Schwalbach am Taunus (Amtsgericht Königstein im Taunus, HRB 7774).
2015-06-23: Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Am Kronberger Hang, 65824 Schwalbach am Taunus.
2015-07-02: Berichtigung von Amts wegen zur Geschäftsanschrift: Am Kronberger Hang 8, 65824 Schwalbach am Taunus.