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DIFITEC GmbH

WavePurity, Restauration Software, Art-Nr..., Yocto, Frameworks, C#, Zielhardware, Software-Tests
Adresse / Anfahrt
Haydnstraße 22
01309 Dresden
Kontakt
4 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 4 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2013-10-24:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 01.10.2003 zuletzt geändert am 24.04.2008. Die Gesellschafterversammlung vom 07.10.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, bisher difitec - Digital Filtertechnologien GmbH und Sitz, bisher Norderstedt, Amtsgericht Kiel HRB 10017 KI) beschlossen. Geschäftsanschrift: Haydnstr. 22, 01309 Dresden. Gegenstand des Unternehmens: Herstellung und der Vertrieb und Systemlösungen einschließlich Softwareprodukten im umfassenden Sinne. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Schönherr, Ulf, Dresden, *16.10.1965, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2021-12-14:
Die MIT Projekt GmbH mit dem Sitz in Dresden (Amtsgericht Dresden, HRB 34385) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 03.12.2021 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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