Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

digitalstrategen GmbH

Internetmarketingservice, Webseite verfügbaren Dienste, Erklärvideos..., Einziehfahrwerke, Neuladen, Webfont
Adresse / Anfahrt
Werastraße 9.305
70190 Stuttgart
1x Adresse:

Neckarstraße 122
70190 Stuttgart


Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 1 Mitarbeiter
Gründung 2013
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2013-08-26:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.08.2013 mit Änderung vom 22.08.2013. Geschäftsanschrift: Werastraße 84, 70190 Stuttgart. Gegenstand: Geschäfts- und Ideenentwicklung für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Dienstleistungssektors in einem ganzheitlichen Ansatz, der sowohl Marketing-, als auch Produkt-, Vertriebs- und Vermarktungschancen optimal kombiniert und so zu passgenauen Lösungen führt. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Dollmayer, Andreas, Stuttgart, *29.05.1971, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2019-08-16:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 25.07.2019 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 25.07.2019 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "YOUPublish GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 748882) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Marketing