2021-08-17: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.06.2021. Geschäftsanschrift: Mergenthalerallee 73-75, 65760 Eschborn. Gegenstand: Herstellung, Handel, Vertrieb von Software sowie physischen Waren, insbesondere aus den Bereichen Sport, Heimwerken, Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel und Tierbedarf, sowie der Vertrieb von digitalen Medienprodukten und die Erbringung von Beratungs- und Servicedienstleistungen in den genannten Bereichen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Tecle, Meron, Frankfurt am Main, *29.04.1983; Theis, Roland Jakob, Oberursel , *04.08.1986, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2021-12-27: Die Gesellschafterversammlung vom 29.10.2021 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 2,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der TecThe OHG mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRA 52160) und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 3 (Stammkapital Geschäftsanteile) beschlossen. 25.002,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.10.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der TecThe OHG mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRA 52160) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.