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dreist Werbeagentur GmbH & Co. KG

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Wunstorfer Straße 2
31515 Wunstorf
1x Adresse:

Portlandstraße 10a
31515 Wunstorf


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4x HR-Bekanntmachungen:

2016-04-18:
(Gegenstand ist der Betrieb einer Werbeagentur, einer Eventagentur und das Verlagswesen nebst aller hiermit zusammenhängenden Tätigkeiten.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Portlandstr. 10 A, 31515 Wunstorf. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Schnepel GmbH, Wunstorf (Amtsgericht Hannover HRB 213675). Einzelprokura: Tech, Jasmin, Hannover, *01.03.1989.

2017-04-04:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 14.11.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.11.2016 und der Zustimmung des Inhabers des übertragenden Rechtsträgers vom 14.11.2016 das Vermögens der Werbeagentur Schnepel e.K. mit Sitz in Wunstorf als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2017-04-13:
Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 06.04.2017 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2019-08-08:
Neue Geschäftsanschrift: Wunstorfer Straße 2, 31515 Wunstorf.

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