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dzo Dienstleistungs-Zentrum-Oldenburg GmbH & Co. KG

Steuerberater, Tage Speicherort, Localstorage Beschreibung..., Domainname, Seminarcenter
Adresse / Anfahrt
August-Wilhelm-Kühnholz-Straße 5
26135 Oldenburg
Kontakt
5 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 5 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2011-02-04:
(Vermietung von Immobilien, insbesondere von Einzelbüros zum Betrieb eines Netzwerkes, Vermietung von Versammlungsräumen, insbesondere Seminar-Konferenz - und Schulungsräumen, Erbringung von Sekretariats- und Bürodienstleistungen und die Organisation, Veranstaltung und Durchführung von Seminaren, Konferenzen und Kongressen.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: August-Wilhelm-Kühnholz-Str. 5, 26135 Oldenburg. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: dzo Verwaltungs GmbH, Oldenburg (Amtsgericht Oldenburg HRB 5788), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2012-01-11:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 18.10.2011/22.12.2011 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 18.10.2011/22.12.2011 das von der Einzelkauffrau Sabine Gramberg, Oldenburg, geb. am 08.04.1970 unter der Firma DZO Dienstleistungs-Zentrum-Oldenburg e.K. Sabine Gramberg in Oldenburg (Amtsgericht Oldenburg, HRA 201304) betriebene Unternehmen als Ganzes im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen.Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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