2007-08-28: Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 25.07.2007 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 25.07.2007 aus ihrem Vermögen den Teilbetrieb "Betriebsteil "Netze"" (Leitungsnetze zur Versorgung mit elektrischer Energie und Gas) mit allen Aktiva und Passiva auf die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "e.wa riss Netze GmbH", Biberach an der Riß (Amtsgericht Ulm HRB 721118) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2016-10-14: Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt bei Persönlich haftender Gesellschafter: e.wa riss Verwaltungsgesellschaft mbH, Biberach an der Riß (Amtsgericht Ulm HRB 641535).