2007-08-13: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.07.2007. Gegenstand: Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung als persönlich haftende Gesellschafterin bei Gesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der E-Wheels GmbH & Co. KG, die den Vertrieb und Marketing von Beförderungsmitteln und Zubehör sowie alle artverwandten und/oder zur Förderung des Unternehmensgegenstandes sinnvollen Aktivitäten zum Gegenstand hat. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Heitmeyer, Frank, Hamburg, *20.12.1961, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2010-03-25: Die Gesellschafterversammlung vom 03.03.2010 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, insbesondere in den §§ 1 (Firma), 2 (Gegenstand ) und 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR auf nunmehr 50.000,00 EUR. eBike Company GmbH. Geschäftsanschrift: Kleine Freiheit 48, 22767 Hamburg. die Herstellung und der Vertrieb von Fahrzeugen und Zubehör. 50.000,00 EUR. Ausgeschieden Geschäftsführer: Heitmeyer, Frank, Hamburg, *20.12.1961. Bestellt Geschäftsführer: Hollstein, Kay, Hamburg, *21.06.1962, einzelvertretungsberechtigt. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Heitmeyer, Frank, Hamburg, *20.12.1961.
2011-05-25: Die Gesellschafterversammlung vom 10.05.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 3 (Stammkapital), 4 und 9 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals von 50.000,00 EUR um 35.000,00 EUR auf 85.000,00 EUR beschlossen. Neues Stammkapital: 85.000,00 EUR. Bestellt Geschäftsführer: Krüger, Sven, Hamburg, *15.09.1968, einzelvertretungsberechtigt.
2012-09-18: Die Gesellschafterversammlung vom 28.08.2012 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, insbesondere in den §§ 2 (Gegenstand) und 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 19.100,00 EUR auf 104.100,00 EUR. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung und der Vertrieb von Fahrzeugen und Zubehör, insbesondere Elektrofahrrädern, die Herstellung und der Vertrieb von Einrichtungen für den Fahrzeugvertrieb sowie die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Reparatur und Wartung von Fahrzeugen und Zubehör. 104.100,00 EUR. Geändert, nun Geschäftsführer: Hollstein, Kay, Hamburg, *21.06.1962; Krüger, Sven, Hamburg, *15.09.1968, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2016-09-02: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der eBike Systems GmbH mit Sitz in Hamburg verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.