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earnesto GmbH

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Adresse / Anfahrt
Hildebrandtstraße 24d
40215 Düsseldorf
1x Adresse:

Rödingsmarkt 9
20459 Hamburg


Kontakt
26 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 26 Mitarbeiter
Gründung 2011
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2015-01-02:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.12.2014. Geschäftsanschrift: Hildebrandtstraße 24a, 40215 Düsseldorf. Gegenstand: Dienstleistungen für Werbetreibende im Bereich Social Media Marketing sowie der Betrieb einer Social Media Agentur. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jedem Geschäftsführer kann Einzelvertretungsbefugnis und/oder Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geschäftsführer: Albrecht, Martin, Meerbusch, *18.03.1966; Klems, Johst, Köln, *02.04.1984, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2018-01-22:
Einzelprokura: Kreft, Nicole Catharina, Düsseldorf, *13.10.1969.

2018-06-25:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.05.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der CrossPR GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 53366) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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