2005-01-05: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.12.2004. Gegenstand des Unternehmens: Durchführung der zahnärztlichen Fort- und Weiterbildung über Fortbildungsveranstaltungen, Kongresse und Medien. Stammkapital: 250.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Grüner, Stephan, München, *16.02.1970, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht eingetragen: Bekanntmachungsblatt ist der Bayerische Staatsanzeiger.
2006-08-23: Die Gesellschafterversammlung vom 25.07.2006 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 200.000,00 EUR und die Änderung der §§ 5 (Stammkapital) und 19 (Bekanntmachungen) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 450.000,00 EUR. Nicht eingetragen: Bekanntmachungsblatt ist nunmehr der elektronische Bundesanzeiger.
2007-04-18: Die Gesellschafterversammlung vom 03.04.2007 hat die Änderung des § 6 (Nachschusspflicht) der Satzung beschlossen.
2010-09-29: Die Gesellschafterversammlung vom 25.08.2010 hat die Änderung der §§ 1 (Firma), 2 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: eazf GmbH Europäische Akademie für zahnärztliche Fort- und Weiterbildung der Bayerischen Landeszahnärztekammer. Neuer Unternehmensgegenstand: Durchführung der zahnärztlichen Fort- und Weiterbildung über Fortbildungsveranstaltungen, Kongresse und Medien, Bereitstellung von Veranstaltungsdienstleistungen, Beratung von Zahnarztpraxen sowie Vermittlung von Versicherungen an Zahnärzte und deren Angehörige. Die Versicherungsvermittlungsgesellschaft der Bayerischen Landeszahnärztekammer mbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 111684) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2010 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.