2022-01-11: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.12.2021. Geschäftsanschrift: Rudolf-Diesel-Ring 1, 89415 Lauingen . Gegenstand des Unternehmens: Betrieb einer Werbe- und Medienagentur, sowie Unternehmensberatung und Ausführung von Servicedienstleistungen, insbesondere in den Bereichen Onlinemarketing, einschließlich Gestaltung und Durchführung von Foto- und Videomaterial sowie alle damit zusammenhängenden geschäftlichen Aktivitäten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Meyer, Marc Maximilian, Dillingen a.d.Donau, *20.11.1999, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2022-03-24: Die Gesellschafterversammlung vom 11.03.2022 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung des einzelkaufmännischen Unternehmens Marc Maximilian Meyer e. K. mit der Niederlassung in Lauingen (Amtsgericht Augsburg HRA 20921) und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Die Kapitalerhöhung zum Zwecke der Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des übertragenden Rechtsträgers. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 11.03.2022 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung und Beschluss des Inhabers des übertragenden Rechtsträgers je vom selben Tag das einzelkaufmännische Unternehmen Marc Maximilian Meyer e. K. mit der Niederlassung in Lauingen (Amtsgericht Augsburg HRA 20921) übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2022-03-24: Die Ausgliederung wurde am 23.03.2022 im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers eingetragen (siehe Amtsgericht Augsburg HRA 20921).