2018-03-27: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.02.2018. Geschäftsanschrift: Lobbe 17 b, 18586 Mönchgut. Gegenstand: das Liegenschafts- und Gebäudemanagement. Stammkapital: 1.500,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen Geschäftsführer. Dieser ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich in eigenem Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Bestellt als Geschäftsführer: Evers, Richard, Kleve, *20.01.1958, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung.
2019-02-01: Die Gesellschafterversammlung vom 22.01.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 23.500,00 EUR zum Zwecke der Aufnahme des ECO-Heizsysteme e.K. in Kleve (HRA 4793 Amtsgericht Kleve) beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 22.01.2019 hat zudem die Neufassung des Gesellschaftsvertrages und insbesondere die Änderung in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma, § 2 (Gegenstand) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstands sowie die Änderung der allgemeinen Vertretungsregelung in § 4 (Geschäftsführung, Vertretung) beschlossen. Neue Firma: eco-facility-management GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: das Liegenschafts- und Gebäudemanagement sowie der Handel mit Gasheizgeräten und Zubehör. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geändert, nun: Geschäftsführer: Evers, Richard, Kleve, *20.01.1958, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 22.01.2019 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.01.2019 und der Zustimmung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.01.2019 das Vermögen des ECO-Infrarotheizsysteme e.K. mit Sitz in Kleve (HRA 4793 Amtsgericht Kleve) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2019-02-11: Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 06.02.2019 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.