2008-01-07: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.12.2007. Gegenstand: Der Betrieb von Informations-Plattformen im Internet sowie die Planung, Projektierung, Vermittlung und Vertrieb von vor allem internetrelevanten Dienstleistungen, Softwareprodukten, Werbemöglichkeiten und Serviceleistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Muckenhirn, Ralf, Münstertal, *06.09.1960, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2008-12-16: Die Gesellschafterversammlung vom 27.11.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 1 (Firma) und 2 (Gegenstand) beschlossen. Firma geändert; nun: ecomuc gmbh. Geschäftsanschrift: Freiburger Straße 33, 79427 Eschbach. Gegenstand geändert; nun: Die Planung, Projektierung, Entwicklung, Produktion und der Vertrieb von Produkten, Software, Dienstleistungen, Werbemöglichkeiten und Serviceleistungen im Bereich Umwelt, Energiesysteme und neue Medien sowie die Entwicklung und der Betrieb von entsprechenden Internet-Plattformen und Online-Diensten auch für Dritte.
2016-07-07: Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 29.06.2016 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 29.06.2016 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Gut GmbH", Freiburg im Breisgau (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 6157) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.