Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

ecotel communication AG

Telekommunikation, Dienste Mehrwertdienste, Standortvernetzung RZ..., Telefonie, Bestimmtes, SD-WAN
Adresse / Anfahrt
Prinzenallee 11
40549 Düsseldorf
Kontakt
125 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 137 Mitarbeiter
Formell
47x HR-Bekanntmachungen:

2005-09-06:
Prokura erloschen: Richter, Torsten, Essen, *17.05.1967.

2006-01-31:
Die Hauptversammlung vom 23.01.2006 hat die vollständige Neufassung der Satzung und insbesondere die Änderung in § 1 Abs. 1 (Firma), § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und § 4 Abs. 4 (Genehmigtes Kapital) beschlossen. Ferner wurde ein neuer § 4 Abs. 5 (Genehmigtes Kapital II) geschaffen. Neue Firma: ecotel communication ag. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Betätigung in den gesamten Bereichen der Telekommunikation und der Informationstechnologie im In- und Ausland sowie das Angebot von mit diesen Bereichen zusammenhängenden Gütern und Dienstleistungen. Die Gesellschaft kann diesen Unternehmensgegenstand selbst oder durch Tochter- oder Beteiligungsunternehmen verwirklichen. Genehmigtes Kapital: Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 31.12.2010 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um nominal bis zu 500.000 Euro durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bareinlagen zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital I). Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 31.12.2010 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um nominal bis zu 750.000 Euro durch Ausgabe neuer Aktien zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital II) Der Vorstand ist ermächtigt, mitZustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen.

2006-02-14:
Nicht mehr Vorstand: Schulte Havermann, Tim, Kaufmann, Recklinghausen, *01.10.1969.

2006-04-04:
Die Hauptversammlung vom 06.03.2006 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 935.000,00 EUR beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 24.03.2006 ist § 4 (1) der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals)geändert. 3.500.000,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die neuen Aktien sind zum Betrag des rechnerischen Wertes des Anteils am Grundkapital ausgegeben. Das Grundkapital ist jetzt eingeteilt in 3.500.000 Stückaktien, die alle auf den Inhaber lauten.

2006-07-11:
Dem Registergericht ist der Entwurf eines Vertrages über die geplante Verschmelzung der DSLCOMP Communications GmbH, Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 42044) mit der ecotel communication ag eingereicht worden.

2006-08-15:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.08.2006 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der DSLCOMP Communications GmbH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 42044) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2006-10-17:
Bestellt als Vorstand: Seidl, Bernhard, München, *01.05.1968, einzelvertretungsberechtigt.

2007-07-17:
Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 23.01.2006 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um weitere 300.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 28.06.2007 ist § 4 Abs. 5 der Satzung (Genehmigtes Kapital II) geändert. 3.800.000,00 EUR. Das genehmigte Kapital II besteht nach teilweiser Ausschöpfung noch in Höhe von EUR 450.000,00.

2007-07-24:
Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 23.01.2006 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um weitere 100.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 12.07.2007 ist § 4 Abs. 5 der Satzung (Genehmigtes Kapital II) geändert. 3.900.000,00 EUR. Das genehmigte Kapital II besteht nach teilweiser Ausschöpfung noch in Höhe von EUR 350.000,00.

2007-09-11:
Die Hauptversammlung vom 27.07.2007 hat die Änderung der Satzung in § 4 Abs. 4 (Genehmigtes Kapital 2007 (in § 4 Abs. 5 (Bedingtes Kapital I), in § 4 Abs. 6 (Bedingtes Kapital II) sowie weiter in § 3 (Bekanntmachungen, Informationen und Gerichtsstand) beschlossen. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats in der Zeit bis zum 26.07.2012 einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 1.750.000 Euro gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2007). Der Vorstand ist weiterhin ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu 1.500.000 Euro durch Ausgabe von bis zu 1.500.000,00 auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital I). Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Gewährung von Aktien an die Inhaber von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, die gemäß der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 27.07.2007 bis zum 26.07.2012 von der Gesellschaft oder durch eine Unmittelbare oder mittelbare Beteiligungsgesellschaft der Gesellschaft gegen Barleistung begeben werden. Die bedingte Kapitalerhöhung dient nach Maßgabe der Wandelanleihebedingungen auch der Ausgabe von Aktien an Inhaber von Wandelschuldverschreibungen, die mit Wandlungspflichten ausgestattet sind. Die Bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen von ihren Wandlungs- bzw. Optionsrechten Gebrauch machen oder die zur Wandlung verpflichteten Inhaber der Wandelschuldverschreibungen ihre Pflicht zur Wandlung erfüllen und woweit nicht eigene Aktien zur Bedienung dieser Rechte zur Verfügung gestellt werden. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu 150.000 Euro durch Ausgabe von bis zur 150.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital II) Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Erfüllung von Bezugsrechten, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 27.07.2007 bis zum 26.07.2012 gewährt werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, als die Inhaber der ausgegebenen Bezugsrechte von ihrem Recht zum Bezug von Aktien der Gesellschaft Gebraucht machen und die Gesellschaft zur Erfüllung der Bezugsrechte keine eigenen Aktien gewährt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Es ist eine neue Liste der Aufsichtsratsmitglieder eingereicht worden.

2008-04-22:
Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.

2008-08-12:
Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.

2009-04-14:
Dem Registergericht ist ein Vertrag über die geplante Verschmelzung der Phasefive AG mit der ecotel communication ag mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 39453) eingereicht worden.

2009-04-14:
Dem Registergericht ist ein Vertrag über die geplante Abspaltung von Vermögensteilen der nacamar GmbH mit Sitz in Dreieich (AG Offenbach, HRB 42605) auf die ecotel communication ag mit Sitz in Düsseldorf (HRB 39453) eingereicht worden.

2009-06-16:
Geschäftsanschrift: Prinzenallee 9-11, 40549 Düsseldorf. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 26.03.2009 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage Teile des Vermögens (Geschäftsbereich Telekommunikation für Geschäftskunden) der nacamar GmbH mit Sitz in Dreieich (AG Offenbach, HRB 42605) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2009-07-07:
Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 23.06.2009 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2009-07-14:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.03.2009 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Phasefive AG mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 39609) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2009-10-27:
Änderung zur Geschäftsanschrift: Prinzenallee 11, 40549 Düsseldorf.

2010-04-07:
Dem Registergericht ist der Entwurf eines Vertrages über die geplante Verschmelzung der /bin/done digital solutions GmbH mit dem Sitz in München (AG München, HRB 135995) als übertragende Gesellschaft mit der ecotel communication ag mit dem Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 39453) als übernehmende Gesellschaft eingereicht worden.

2010-04-20:
Die Hauptversammlung vom 31.07.2009 hat die Änderung der Satzung in § 13 (Teilnahmerecht, Stimmrecht) beschlossen.

2010-05-04:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.04.2010 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der /bin/done digital solutions GmbH mit Sitz in München (AG München, HRB 135995) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2010-07-28:
Dem Registergericht ist der Entwurf eines Vertrages über die geplante Verschmelzung der ADTG Allgemeine Telefondienstleistungs GmbH mit Sitz in Rathenow (AG Potsdam, HRB 16163) mit der ecotel communication ag eingereicht worden.

2010-08-17:
Die Hauptversammlung vom 30.07.2010 hat die Änderung der Satzung in den §§ 10 (Vergütung), 12 (Ort, Einberufung) und 13 (Teilnahmerecht, Stimmrecht) beschlossen.

2010-09-07:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2010 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der ADTG Allgemeine Telefondienstleistungs GmbH mit Sitz in Rathenow (AG Potsdam, HRB 16163 P) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2012-01-17:
Dem Registergericht ist der Entwurf eines Verschmelzungsvertrages über die geplante Verschmelzung der i-cube GmbH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 47491) und der ecotel communication ag mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 39453) ohne Termin für die Hauptversammlung eingereicht worden.

2012-02-21:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.02.2012 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der i-cube GmbH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 47491) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2012-08-14:
Die Hauptversammlung vom 27.07.2012 hat die Änderung der Satzung in § 4 Abs. 4 (genehmigtes Kapital 2012) beschlossen. Ferner wurde die Satzung geändert in § 4 Abs. 5 und Abs. 6 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktien), indem das bisherige bedingte Kapital I sowie das bedingte Kapital II aufgehoben und ein neues bedingtes Kapital I (§ 4 Abs. 5) geschaffen wurde. Der bisherige § 4 Abs. 7 der Satzung wird zu § 4 Abs. 6 und § 4 Abs. 8 der Satzung wird zu § 4 Abs. 7. Das genehmigte Kapital 2007 ist durch Zeitablauf erloschen. § 4 Abs. (4) lautet: Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats in der Zeit bis zum 26. Juli 2017 einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 1.950.000 Euro gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von bis zu 1.950.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2012). Den Aktionären ist dabei grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Die neuen Aktien können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen: a) um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen; b) wenn im Fall einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlage der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits notierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages durch Vorstand und Aufsichtsrat nicht wesentlich unterschreitet und die unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung oder - falls dieser Wert geringer ist - im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreiten; beim Gebrauchmachen dieser Ermächtigung unter Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ist der Ausschluss des Bezugsrechts aufgrund anderer Ermächtigungen nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG zu berücksichtigen; c) wenn im Fall einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen die Gewährung der Aktien zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Untemehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen (einschließlich der Erhöhung bestehender Beteiligungen)oder zum Zwecke des Erwerbs von Forderungen gegen die Gesellschaft erfolgt; d) soweit es erforderlich ist, um den Inhabern der von der Gesellschaft und ihren Tochtergesellschaften ausgegebenen Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung des Options- bzw. Wandlungsrechts zustehen würde. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, nach jeder Ausübung des genehmigten Kapitals oder Ablauf der Frist für die Ausnutzung des genehmigten Kapitals die Fassung der Satzung entsprechend anzupassen. § 4 Abs. (5) lautet: Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu 1.500.000 Euro durch Ausgabe von bis zu 1.500.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital I). Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Gewährung von Aktien an die Inhaber von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, die gemäß der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 27. Juli 2012 bis zum 26. Juli 2017 von der Gesellschaft begeben werden. Die bedingte Kapitalerhöhung dient nach Maßgabe der Wandelanleihebedingungen auch der Ausgabe von Aktien an Inhaber von Wandelschuldverschreibungen, die mit Wandllungspflichten ausgestattet sind. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen von ihren Wandlungs- bzw. Optionsrechten Gebrauch machen oder die zur Wandlung verpflichteten Inhaber der Wandelschuldverschreibungen ihre Pflicht zur Wandlung erfüllen und soweit nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung dieser Rechte zur Verfügung gestellt werden. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausgabe von Options- bzw. Wandlungsrechten oder durch Erfüllung von Wandlungspflichten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, nach jeder Ausübung des bedingten Kapitals oder Ablauf der Frist für die Ausnutzung des bedingten Kapitals die Fassung der Satzung entsprechend anzupassen.

2012-12-04:
Nach Änderung der jeweiligen Vertretungsbefugnis nunmehr Vorstand: Seidl, Bernhard, Grünwald, *01.05.1968; Theis, Achim, Düsseldorf, *04.06.1964; Zils, Peter, Düsseldorf, *24.03.1963. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Kallenberg, Wilfried, Düsseldorf, *30.06.1960.

2013-08-27:
Die Hauptversammlung vom 26.07.2013 hat die Änderung der Satzung in den §§ 9 Abs. 5 Satz 1 (Einberufung, Beschlussfassung) und 10 (Vergütung) beschlossen.

2014-02-12:
Dem Registergericht ist der Entwurf eines Verschmelzungsvertrages über die geplante Verschmelzung der ecotel private GmbH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 60977) mit der ecotel communication ag mit Sitz in Düsseldorf (HRB 39453) eingereicht worden, ohne Termin für die Hauptversammlung.

2014-03-24:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.02.2014 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der ecotel private GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 60977) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2014-05-14:
Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates zum 01.05.2014 eingereicht worden.

2014-05-14:
Bestellt als Vorstand: Borgmann, Johannes, Wesel, *22.09.1954.

2014-06-27:
Die Hauptversammlung vom 30.07.2010 hat die Herabsetzung des Grundkapitals durch Einziehung von Aktien um bis zu 10 % des zu diesem Zeitpunkt bestehenden Grundkapitals beschlossen. Durch Beschluss der Gesellschaft vom 28.05.2014 ist das Grundkapital durch Einziehung von Aktien um 390.000,00 EUR auf 3.510.000,00 EUR herabgesetzt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 28.05.2014 wurde § 4 Abs. (1) (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. 3.510.000,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Die Gesellschaft hat Gläubigern, deren Forderungen vor dieser Bekanntmachung begründet worden sind, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, wenn sie sich binnen sechs Monaten zu diesem Zweck melden.

2014-07-18:
Aufgrund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 30. Juli 2010 erteilten Ermächtigung, das Grundkapital durch Einziehung von Aktien um bis zu 10% des zu diesem Zeitpunkt bestehenden Grundkapitals herabzusetzen, ist das Grundkapital durch Einziehung von Aktien um 390.000,00 EUR auf 3.510,000,00 EUR herabgesetzt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 28. Mai 2014 ist § 4 Absatz (1) (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert.

2014-08-13:
Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.

2014-09-08:
Nicht mehr Vorstand: Seidl, Bernhard, Grünwald, *01.05.1968.

2016-07-28:
Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.

2016-09-06:
Nicht mehr Vorstand: Borgmann, Johannes, Wesel, *22.09.1954. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Hommes, Holger, Mönchengladbach, *13.05.1977. Nach Änderung der Vertretungsbefugnis: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Kallenberg, Wilfried, Düsseldorf, *30.06.1960.

2017-08-22:
Die Hauptversammlung vom 28.07.2017 hat eine Änderung der Satzung in den §§ 3 Abs. (Bekanntmachungen), 4 Abs. (4) (Genehmigtes Kapital 2017), 4 Abs. (5) (Bedingtes Kapital 2017) und 12 Abs. (Ort der Hauptversammlung) beschlossen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Stamm, Andreas, Düsseldorf, *22.07.1970. Das genehmigte Kapital 2012 ist durch Zeitablauf erloschen. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats in der Zeit bis zum 27. Juli 2022 einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 1.755.000 Euro gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von bis zu 1.755.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2017). Den Aktionären ist dabei grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Die neuen Aktien können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen: a) um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen; b) wenn im Fall einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlage der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits notierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages durch Vorstand und Aufsichtsrat nicht wesentlich unterschreitet und die unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung oder - falls dieser Wert geringer ist - im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreiten; beim Gebrauchmachen dieser Ermächtigung unter Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ist der Ausschluss des Bezugsrechts aufgrund anderer Ermächtigungen nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG zu berücksichtigen; c) wenn im Fall einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen die Gewährung der Aktien zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Untemehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen (einschließlich der Erhöhung bestehender Beteiligungen) oder zum Zwecke des Erwerbs von Forderungen gegen die Gesellschaft erfolgt; d) soweit es erforderlich ist, um den Inhabern der von der Gesellschaft und ihren Tochtergesellschaften ausgegebenen Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung des Options- bzw. Wandlungsrechts zustehen würde. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, nach jeder Ausübung des genehmigten Kapitals oder Ablauf der Frist für die Ausnutzung des genehmigten Kapitals die Fassung der Satzung entsprechend anzupassen. Das bedingte Kapital I ist durch Zeitablauf erloschen. Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu 1.755.000 Euro durch Ausgabe von bis zu 1.755.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2017). Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Gewährung von Aktien an die Inhaber von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, die gemäß der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 28. Juli 2017 bis zum 27. Juli 2022 von der Gesellschaft begeben werden. Die bedingte Kapitalerhöhung dient nach Maßgabe der Wandelanleihebedingungen auch der Ausgabe von Aktien an Inhaber von Wandelschuldverschreibungen, die mit Wandlungspflichten ausgestattet sind. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen von ihren Wandlungs- bzw. Optionsrechten Gebrauch machen oder die zur Wandlung verpflichteten Inhaber der Wandelschuldverschreibungen ihre Pflicht zur Wandlung erfüllen und soweit nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung dieser Rechte zur Verfügung gestellt werden. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausgabe von Options- bzw. Wandlungsrechten oder durch Erfüllung von Wandlungspflichten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, nach jeder Ausübung des bedingten Kapitals oder Ablauf der Frist für die Ausnutzung des bedingten Kapitals die Fassung der Satzung entsprechend anzupassen.

2020-07-16:
Die Hauptversammlung vom 03.07.2020 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktien) und mit ihr die Aufhebung des Bedingten Kapitals 2017 in Höhe von EUR 351.000,00 sowie die Schaffung eines weiteren Bedingten Kapitals beschlossen. Das in der Hauptversammlung vom 28.07.2017 beschlossene Bedingte Kapital 2017 beträgt nach dem abändernden Beschluss in der Hauptversammlung vom 03.07.2020 noch EUR 1.404.000,00. Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu 351.000,00 Euro durch Ausgabe von bis zu 351.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2020). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie gemäß dem Aktienoptionsplan 2020 nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 03.07.2020 Optionen ausgegeben wurden oder werden, die Inhaber der Optionen von ihrem Ausübungsrecht Gebrauch machen und soweit nicht andere Erfüllungsformen (z.B. Erfüllung in Geld oder Bedienung mit eigenen Aktien) eingesetzt werden, wobei für die Gewährung und Abwicklung von Optionen an Mitglieder des Vorstands ausschließlich der Aufsichtsrat zuständig ist. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, für das zum Zeitpunkt ihrer Ausgabe noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist, am Gewinn teil. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, nach jeder Ausübung des bedingten Kapitals oder Ablauf der Frist für die Ausnutzung des bedingten Kapitals die Fassung der Satzung entsprechend anzupassen.

2020-07-23:
Bestellt als Vorstand: Hendrich, Markus, Mönchengladbach, *21.03.1980.

2020-09-08:
Die Hauptversammlung vom 03.07.2020 hat die Änderung der Satzung in § 13 Abs. (Teilnahmerecht, Stimmrecht) beschlossen.

2021-03-09:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Jansen, Oliver, Wesel, *26.12.1968.

2021-08-02:
Die Hauptversammlung vom 08.07.2021 hat die Änderung der Satzung in § 4 Abs. 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktien) sowie weiter in § 10 (Vergütung) beschlossen. Nach Änderung des Wohnortes Vorstand: Zils, Peter, Oberstdorf, *24.03.1963. Das genehmigte Kapital 2017 ist aufgehoben. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats in der Zeit bis zum 7. Juli 2026 einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 1.755.000 Euro gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von bis zu 1.755.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2021). Den Aktionären ist dabei grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Die neuen Aktien können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen: a) um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen; b) wenn im Fall einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlage der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits notierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages durch Vorstand und Aufsichtsrat nicht wesentlich unterschreitet und die unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung oder - falls dieser Wert geringer ist - im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreiten; beim Gebrauchmachen dieser Ermächtigung unter Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ist der Ausschluss des Bezugsrechts aufgrund anderer Ermächtigungen nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG zu berücksichtigen; c) wenn im Fall einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen die Gewährung der Aktien zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen (einschließlich der Erhöhung bestehender Beteiligungen) oder zum Zwecke des Erwerbs von Forderungen gegen die Gesellschaft erfolgt; d) soweit es erforderlich ist, um den Inhabern der von der Gesellschaft und ihren Tochtergesellschaften ausgegebenen Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung des Options- bzw. Wandlungsrechts zustehen würde. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, nach jeder Ausübung des genehmigten Kapitals oder Ablauf der Frist für die Ausnutzung des genehmigten Kapitals die Fassung der Satzung entsprechend anzupassen.

2022-01-28:
Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.

2022-04-05:
Prokura erloschen: Stamm, Andreas, Düsseldorf, *22.07.1970.

Marketing