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edatasystems GmbH

Computergeschäft, Outputmanagement, OUTomat..., Versandzentren, Glasfasertechnologie, SEMplion
Adresse / Anfahrt
Am Bugapark 60
45899 Gelsenkirchen
Kontakt
15 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 15 Mitarbeiter
Formell
9x HR-Bekanntmachungen:

2007-06-25:
Einzelprokura: Koschel, Björn, Hannover, *23.04.1971.

2009-08-28:
Die Gesellschafterversammlung vom 07.05.2009 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: edatasystems GmbH.

2010-01-05:
Geschäftsanschrift: Am Bugapark 60, 45899 Gelsenkirchen. Mit der edataunited GmbH mit Sitz in Gelsenkirchen als herrschendem Unternehmen ist am 09.11.2009 ein Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 09.11.2009 zugestimmt.

2011-07-05:
Einzelprokura: Hagemeier, Jörg, Hattingen, *08.12.1969.

2011-09-26:
Prokura erloschen: Gebhardt, Thorsten, Gelsenkirchen, *24.06.1971.

2012-11-14:
Einzelprokura: Grabosch, Gregor, Gelsenkirchen, *18.03.1970.

2014-12-09:
Prokura erloschen: Koschel, Björn, Hannover, *23.04.1971. Einzelprokura: Wolter, Stefan, Schermbeck, *30.04.1977.

2015-02-03:
Der mit der edataunited GmbH, Gelsenkirchen (Amtsgericht Gelsenkirchen, HRB 3205) am 09.11.2009 abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 17.06.2014 zum 31.12.2014 aufgehoben.

2021-08-31:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.08.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.08.2021 mit der sourcepage GmbH mit Sitz in Gelsenkirchen verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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