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effivendo e.K. Henning Krause

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Adresse / Anfahrt
Streittorstraße 26
38685 Langelsheim
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Statistik
Gründung 2005
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2015-12-11:
(Gegenstand: Betrieb von Internet-Shops, Versandhandel von Waren aller Art, Betrieb von Online-Portalen im eigenen Namen und für Dritte sowie Groß- und Einzelhandel in Ladengeschäften.). Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Streittorstraße 26, 38685 Langelsheim. Inhaber: Krause, Henning, Langelsheim, *19.02.1972. Der Inhaber hat das Vermögen der effivendo GmbH mit Sitz in Langelsheim (Amtsgericht Braunschweig HRB 201018) im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2015 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 20.08.2015 als Ganzes übernommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2015-12-11:
(Gegenstand: Betrieb von Internet-Shops, Versandhandel von Waren aller Art, Betrieb von Online-Portalen im eigenen Namen und für Dritte sowie Groß- und Einzelhandel in Ladengeschäften.). Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Streittorstraße 26, 38685 Langelsheim. Inhaber: Krause, Henning, Langelsheim, *19.02.1972. Der Inhaber hat das Vermögen der effivendo GmbH mit Sitz in Langelsheim (Amtsgericht Braunschweig HRB 201018) im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2015 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 20.08.2015 als Ganzes übernommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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