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einfach.effizient. Treuhand Unternehmensberatung GmbH & Co. KG

Steuerberatung/Wirtschaftsprüfung, Beratungsagentur, Weser-Ems..., Entgeltabrechnung, Spezialdienstleistungen, IDW
Adresse / Anfahrt
Langenweg 55
26125 Oldenburg
Kontakt
11 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 14 Mitarbeiter
Gründung 1922
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2015-10-27:
(Beratung von Unternehmen und Unternehmen im In- und Ausland zur Steigerung von deren Effizienz, Produktivität und Profitabilität sowie die Verwaltung eigenen Vermögens und die Vornahme aller damit verbundenen Geschäfte, die geeignet erscheinen, dem Unternehmensgegenstand zu dienen.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Im Technologiepark 4, 26129 Oldenburg. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: einfach.effizient. Verwaltungs-GmbH, Oldenburg (Amtsgericht Oldenburg HRB 210298), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2015-11-25:
Neue Firma: einfach.effizient. GmbH & Co. KG.

2016-09-20:
Neue Geschäftsanschrift: Marie-Curie-Straße 1, 26129 Oldenburg.

2020-06-10:
Neue Firma: einfach.effizient. Treuhand Unternehmensberatung GmbH & Co. KG. Geschäftsanschrift: Langenweg 55, 26125 Oldenburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.05.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.05.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.05.2020 mit der Treuhand Weser-Ems Unternehmensberatung GmbH mit Sitz in Oldenburg (AG Oldenburg, HRB 383) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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