2020-01-30: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.01.2020. Geschäftsanschrift: Friedrichstraße 10, 65185 Wiesbaden. Gegenstand: Softwareentwicklung Webdevelopment Software as a Service und die damit verbundenen Schulungen und Consulting. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Hoffeller, Tim, Wiesbaden, *22.07.1972, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Boss, Jutta, Wiesbaden, *22.09.1963.
2020-09-08: Die Gesellschafterversammlung vom 24.08.2020 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung der CAD-Development Hoffeller Systems e.Kfm., Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden, HRA 11125) und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) beschlossen. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 24.08.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag das Vermögen der CAD-Development Hoffeller Systems e.Kfm. mit Sitz in Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden, HRA 11125) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Im übrigen wird auf den Ausgliederungs- und Übernahmevertrag vom 24.08.2020 Bezug genommen.
2020-09-08: Die Ausgliederung ist mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers am 08.09.2020 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.