2017-09-11: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.12.2006. Die Gesellschafterversammlung vom 20.06.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung von Siegburg nach Düsseldorf beschlossen. Geschäftsanschrift: c/o Galerie Breckner GmbH, Altestadt 7, 40213 Düsseldorf. Gegenstand: Beteiligung an anderen Unternehmen einschließlich der Übernahme von deren Geschäftsführung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein und hat die Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Breckner, Till, Düsseldorf, *06.02.1977, einzelvertretungsberechtigt. Nicht mehr Geschäftsführer: Keusgen, Michael, Siegburg, *23.07.1966.
2018-09-04: Nach Änderung der Vertretungsbefugnis Geschäftsführer: Breckner, Till, Düsseldorf, *06.02.1977, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2018-09-11: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.08.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.08.2018 mit der Perfect Living GmbH mit Sitz in Siegburg (Amtsgericht Siegburg, HRB 12887) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.