2008-03-25: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.05.1998, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 20.02.2008 hat die Umstellung des Stammkapitals auf EUR, die Erhöhung des Stammkapitals um 435,41 EUR sowie unter Verlegung des Sitzes von Bad Friedrichshall (bisher Amtsgericht Stuttgart HRB 106664) nach Frankfurt am Main die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 1 (Firma), § 1 Ziffer 2 (Sitz), § 2 Ziffer 1 (Gegenstand) und § 4 (Stammkapital) beschlossen. Gegenstand: Beteiligung an anderen Gesellschaften, insbesondere auch an der elischer GmbH & Co. KG (Amtsgericht Frankfurt am Main HRA 44575), und die Übernahme der Geschäftsführung und persönlichen Haftung an diesen Gesellschaften. Gegenstand der elischer GmbH & Co. KG ist die Tätigkeit als Bauträger mit allen dazugehörigen Nebengeschäften, sowie die Tätigkeit als Generalübernehmerin, ohne eigene gewerbliche Kräfte zu beschäftigen. Stammkapital: 26.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Elischer, Reiner, Frankfurt am Main, *06.03.1965, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2021-11-05: Geschäftsanschrift: Ossietzkystraße 2, 60598 Frankfurt am Main.
2022-05-20: Die Gesellschaft hat als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.04.2022 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.04.2022 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, Reiner Elischer, Frankfurt am Main, *06.03.1965 übertragen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.