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ellen wille THE HAIR-COMPANY GmbH

Reinigung, Haarersatz, Toupets..., Haarteile, Perücken, Hair Shampoo, Perücke, Kunsthaar, Haarteil, Grid Sort, Synthetic Hair, Zweithaar
Adresse / Anfahrt
Hasengasse 13
60311 Frankfurt am Main
5x Adresse:

Seckenheimer Straße 30
68165 Mannheim


Steingasse 18
55116 Mainz


Lauenburger Straße 3-5
65824 Schwalbach am Taunus


Töngesgasse 32
60311 Frankfurt am Main


Justus-von-Liebig-Straße 3b
61352 Bad Homburg vor der Höhe


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45 Ansprechpartner/Personen
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mind. 45 Mitarbeiter
Formell
6x HR-Bekanntmachungen:

2014-09-17:
Die Gesellschafterversammlung vom 05.06.2014 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Perucci international trendhair GmbH, Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 83463) und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 beschlossen. Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen als Geschäftsanschrift: Töngesgasse 32, 60311 Frankfurt am Main. Neues Stammkapital: 51.000,00 EUR. Geburtsdatum von Amts wegen ergänzt, nun: Geschäftsführerin: Wille, Ellen, Frankfurt am Main, *09.04.1942, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.06.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Perucci international trendhair GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 83463) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Im übrigen wird auf den Verschmelzungsvertrag vom 05.06.2014 Bezug genommen.Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2020-01-21:
Die Gesellschafterversammlung vom 03.12.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 8 beschlossen. Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Bestellt als Geschäftsführer: Billharz, Ralf, Oberägeri / Schweiz, *09.09.1964.

2020-06-04:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.05.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Modixx GmbH mit dem Sitz in Mannheim verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2021-03-23:
Die Gesellschafterversammlung vom 12.03.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 2 und 9 (Gesellschafterversammlung) beschlossen. Neuer Gegenstand: Groß- und Einzelhandel mit Perücken, Haarteilen und Accessoires. Außerdem der Verkauf von kosmetischen Produkten und die Beratung anderer Unternehmen auf diesen Gebieten. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.03.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der haarCenter and more...GmbH mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 90410) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2021-11-22:
Die Gesellschafterversammlung vom 21.10.2021 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in § 2 und in § 8 (Geschäftsführung, Vertretungsmacht) beschlossen. Neuer Gegenstand: Groß- und Einzelhandel mit Perücken, Haarteilen und Accessoires, der Verkauf von kosmetischen Produkten und die Beratung anderer Unternehmen auf diesen Gebieten. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte vornehmen, die mit diesem Zweck zusammenhängen. Sie kann Zweignierderlassungen errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen und Handelsvertretungen übernehmen. Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geändert, nun: Geschäftsführerin: Wille, Ellen, Frankfurt am Main, *09.04.1942, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2022-06-23:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.06.2022 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der allhair gmbh mit dem Sitz in Mainz (Amtsgericht Mainz, HRB 7343) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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