2022-04-28: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.04.2022. Geschäftsanschrift: Hohenstaufenring 61, 50674 Köln. Gegenstand: die Errichtung, die Bereitstellung und der Unterhalt einer offenen Verkaufsplattform im Internet inklusive einer Suchmaschine, über die Händler und Hersteller Dritten Produkte präsentieren und zum Kauf anbieten können, sowie die Erstellung von Software und IT-Applikationen, die Bereitstellung von IT-Systemen in Form von Software-as-a-Service-Anwendungen und als reine Dienstleistungen, Unternehmensberatung, insbesondere im Bereich Digitalisierung und IT, Vermittlung von Partnern zur Umsetzung von IT-Systemen und Digitalisierungsvorhaben, Tätigkeiten einer Werbe- und Marketingagentur und jegliche artverwandten Tätigkeiten, sofern die einzelnen Tätigkeiten keiner Erlaubnis bedürfen. Stammkapital: 40.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Schlömer, Lisa, Köln, *03.06.1987; Schwark, Lennart, Köln, *23.03.1996, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Geschäftsführung ist ermächtigt, bis zum 06.04.2027 das Stammkapital der Gesellschaft um bis zu 20.000,00 EUR durch Ausgabe neuer Geschäftsanteile gegen Bareinlage zu erhöhen, sofern folgende Voraussetzungen vorliegen: a. die Kapitalerhöhung/en erfolgen gegen Bareinlagen zur Aufnahme von weiteren Gesellschaften, b. die neuen Gesellschafter verpflichten sich neben der Pflicht zur Leistung des Nenennbetrags, auf den neuen Geschäftsanteil ein Aufgeld von mindestens EUR 1,00 je Geschäftsanteil von EUR 1,00 zu zahlen, c. die Gesellschafterversammlung genehmigt die Kapitalerhöhung über ein genehmigtes Kapital hinsichtlich Höhe der Beteiligung und Personen des/der neuen Gesellschafterin/s per schriftlichem Beschluss, in dem die Höhe der nominalen Kapitalerhöhung, der Betrag des erforderlichen Aufgelds und die zum Bezug bestimmte/n Person/en benannt sind.
2022-05-16: Die Geschäftsführung ist ermächtigt, bis zum 06.04.2027 das Stammkapital der Gesellschaft um bis zu 20.000,00 EUR durch Ausgabe neuer Geschäftsanteile gegen Bareinlage zu erhöhen, sofern folgende Voraussetzungen vorliegen: a. die Kapitalerhöhung/en erfolgen gegen Bareinlagen zur Aufnahme von weiteren Gesellschaftern, b. die neuen Gesellschafter verpflichten sich neben der Pflicht zur Leistung des Nennbetrags, auf den neuen Geschäftsanteil ein Aufgeld von mindestens EUR 1,00 je Geschäftsanteil von EUR 1,00 zu zahlen, c. die Gesellschafterversammlung genehmigt die Kapitalerhöhung über ein genehmigtes Kapital hinsichtlich Höhe der Beteiligung und Personen des/der neuen Gesellschafterin/s per schriftlichem Beschluss, in dem die Höhe der nominalen Kapitalerhöhung, der Betrag des erforderlichen Aufgelds und die zum Bezug bestimmte/n Person/en benannt sind.