2021-04-22: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.03.2021. Geschäftsanschrift: Oskar-Homt-Straße 1, 26131 Oldenburg. Gegenstand: Bereitstellung von Softwareprodukten als Dienstleistung für Stromhändler zur Umsetzung der Direktvermarktung von erneuerbaren Energien. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Focken, Ulrich Christian, Bad Zwischeahn, *12.03.1970; Dr. Lange, Matthias, Oldenburg, *21.01.1972, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2021-06-30: Die Gesellschafterversammlung vom 05.05.2021 hat zum Zwecke der Übernahme von Vermögensteilen der Energy & Meteo Systems GmbH mit Sitz in Oldenburg im Wege der Spaltung die Erhöhung des Stammkapitals um 35.000,00 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 beschlossen. 60.000,00 EUR.
2021-06-30: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 05.05.2021 mit Ergänzung vom 24.06.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 05.05.2021 und vom 24.06.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 05.05.2021 und vom 24.06.2021 Teile des Vermögens der Energy & Meteo Systems GmbH mit Sitz in Oldenburg als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2021-06-30: Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am Energy & Meteo Systems GmbH wirksam geworden.