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enotech AG

Gheata Carbonica, Utilaje, Vanzare..., Curatare cu Gheata, Curatare cu Laser, Gheata Carboncia
Adresse / Anfahrt
Dieselstraße 14
64807 Dieburg
Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
11x HR-Bekanntmachungen:

2007-03-22:
Die Hauptversammlung vom 14.03.2006 hat die Erhöhung des Grundkapitals gegen Einlagen um 30.000,00 EUR sowie die Änderung des § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) der Satzung beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Neues Grundkapital: 105.000,00 EUR. Das Grundkapital ist eingeteilt in 10.500 Namensaktien im Nennbetrag von je 10,00 EUR. Die neuen Aktien wurden zu einem Ausgabebetrag in Höhe von 10,00 EUR ausgegeben.

2007-10-09:
Die Hauptversammlung vom 20.08.2007 hat die Neueinteilung des Grundkapitals und damit die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, in § 8 (Zusammensetzung des Aufsichtsrats), in § 11 (Sitzungen) und in § 15 (Stimmrecht) beschlossen. Die Gesellschaft hat als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 20.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag einen Teil ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die enotech Gas GmbH mit Sitz in Dieburg (Amtsgericht Darmstadt, HRB 85841) übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2007-11-01:
Bestellt als Vorstand: Peschke, Winfried, Roßdorf, *12.02.1962, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2008-11-11:
Nicht mehr Vorstand: Peschke, Guido Rudolf, Mömlingen, *19.05.1969.

2008-12-16:
Geschäftsanschrift: Dieselstr. 14, 64807 Dieburg.

2011-11-22:
Nicht mehr Vorstand: Klein, Klaus, Frankfurt am Main, *06.05.1942.

2012-03-08:
Die Hauptversammlung vom 28.01.2012 hat eine Änderung der Satzung in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung nach Dieburg beschlossen. Neuer Sitz: Dieburg. Geschäftsanschrift: Dieselstraße 14, 64807 Dieburg. Wegen Änderungen in den Personen der Aufsichtsratsmitglieder ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates zum Handelsregister eingereicht worden.

2014-01-28:
Wegen Änderungen in den Personen der Aufsichtsratsmitglieder ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates zum Handelsregister eingereicht worden.

2014-03-14:
Bestellt als Vorstand: Dr. Peschke, Matthias, Ottendorf-Okrilla, *10.06.1959, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geändert, nun: Vorstand: Peschke, Winfried, Roßdorf, *12.02.1962, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2015-04-21:
Nicht mehr Vorstand: Dr. Peschke, Matthias, Ottendorf-Okrilla, *10.06.1959.

2015-09-24:
Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 25.08.2015 im Wege des Formwechsels in die enotech GmbH mit Sitz in Dieburg umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.