2009-02-24: Die Gesellschafterversammlung vom 17.11.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 (Firma) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: esco antriebstechnik gmbh. Geschäftsanschrift: Biberweg 10, 53842 Troisdorf.
2010-01-05: Die Gesellschafterversammlung vom 17.12.2009 hat den Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst. Die Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages, welche die in § 10 GmbHG genannten Angaben betreffen, sind sachlich unverändert.
2019-07-08: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.06.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 05.06.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 05.06.2019 mit der esco süd antriebstechnik gmbH mit Sitz in Troisdorf verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.