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essenza nobile GmbH

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Adresse / Anfahrt
Hebelstraße 13
68161 Mannheim
1x Adresse:

P7 24
68161 Mannheim


Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
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4x HR-Bekanntmachungen:

2007-11-09:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.10.2007. Gegenstand: Der Betrieb von Verkaufsstellen und Verkaufsstellen im Internet (Online-Shop) für Parfümerie- und Kosmetikartikel, Drogerieartikel, Accessoires der Branche sowie die Versorgung der Vertragspartner mit diesen Waren. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: Popp, Elke, geb. Herzog, Mannheim, *06.02.1955, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2013-08-09:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Federhaff, Wolfhard, Mannheim, *22.09.1951; Plitzko, Sjörn, Mannheim, *18.08.1980.

2014-06-25:
Prokura erloschen: Federhaff, Wolfhard, Mannheim, *22.09.1951.

2016-02-04:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 01.02.2016 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 01.02.2016 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Kurfürsten-Verwaltungsgesellschaft mbH", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRB 10396) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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