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expert Wachstums- und Beteiligungs SE
30855 LangenhagenDE
mind. 3 Mitarbeiter
29x HR-Bekanntmachungen:
2008-04-14:
Die Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats ist zum Handelsregister eingereicht.
2009-12-10:
Geschäftsanschrift: Bayernstr. 4, 30855 Langenhagen. Nicht mehr Vorstand: Brenner, Wolfgang, Burgwedel, *06.03.1952.
2010-07-19:
Die Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats ist zum Handelsregister eingereicht.
2010-10-18:
Nicht mehr Vorstand: Lehfeld, Günter, Hannover, *25.10.1956. Bestellt als Vorstand: Müller, Volker, Hannover, *26.02.1955; Dr. Müller, Stefan, Burgwedel, *14.07.1962, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats ist zum Handelsregister eingereicht.
2011-01-18:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.11.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 23.11.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.11.2010 mit der expert Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Langenhagen (Amtsgericht Hannover HRB 8261) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2011-02-02:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Hesse, Gerd-Christian, Hannover, *20.06.1957.
2011-02-02:
Die Hauptversammlung vom 23.11.2010 hat die Änderung der Satzung in § 4 beschlossen und den Vorstand der Gesellschaft ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 22.11.2015 durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bareinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens 2.000.000,00 EUR zu erhöhen. Die Hauptversammlung vom 23.11.2010 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Firma, Sitz, Geschäftsjahr und Eintragung), § 2 (Gegenstand), § 3 (Rechtsform), § 4 (Grundkapital und Aktien), § 5 (Vorstand), § 6 (Vertretung der Gesellschaft ), § 7 (Aufsichtsrat), § 9 (Aufsichtsrat/Beschlussfassung ), § 12 (Hauptversammlung), § 14 (Bekanntmachungen) und die ersatzlose Streichung von § 15 beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: a) der Kauf und die Übernahme von Unternehmen, die mit der expert AG einen Lizenzvertrag geschlossen haben. Diese Unternehmen werden erworben, wenn wirtschaftliche Interessen an einer Fortführung vorhanden sind. Ein wirtschaftliches Interesse liegt insbesondere vor, wenn das betreffende Unternehmen aufgrund seines Standortes, seiner Verkaufsfläche, seiner Umsatzbedeutung in der betreffenden expert-Parzelle die Marktanteilsziele in den jeweiligen Warenbereichen erreicht hat oder aufgrund einer erfolgreichen Weiterführung kurzfristig erreichen kann. b) die Kapitalbeteiligung an Lizenznehmer der expert AG ist unter entsprechenden Voraussetzungen möglich.c) die Gründung und das Betreiben von expert-Fachmärkten als Vollsortimenter (Consumer-Electronic incl. Software sowie Elektro-Hausgeräte), in Übereinstimmung mit dem expert-Parzellen-Konzept, wenn die derzeitige vorhandene Händlerstruktur in dieser Parzelle eine kurz- und mittelfristige Besetzung - auch durch Neuwerbung - nicht erkennen läßt. Es kommen nur Parzellen in Frage, in denen die Ausschöpfung der erforderlichen Marktanteilsziele aufgrund der Wettbewerbssituation in den betreffenden Warenbereichen kurzfristig rentabel erreichbar sein muss. d) die Übernahme der persönlichen Haftung und/oder die Kapitalbeteiligung an Gesellschaften der expert-Gruppe. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
2011-02-08:
Vertretungsregel von Amts wegen berichtigt: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Hesse, Gerd-Christian, Hannover, *20.06.1957.
2011-11-22:
Die Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats ist zum Handelsregister eingereicht.
2012-11-27:
Bestellt als Vorstand: Lehfeld, Günter, Hannover, *25.10.1956, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2013-04-04:
Die Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats ist zum Handelsregister eingereicht.
2013-11-12:
Die Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats ist zum Handelsregister eingereicht.
2014-08-05:
Bestellt als Vorstand: Hesse, Gerd-Christian, Hannover, *20.06.1957, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Hesse, Gerd-Christian, Hannover, *20.06.1957.
2016-09-30:
Beim Handelsregister ist der Entwurf eines Verschmelzungsvertrages eingereicht worden. Danach soll die Gesellschaft - als übernehmende Gesellschaft - mit der Langenhagener Wachstums- und Beteiligungs AG mit dem Sitz in Wels, Österreich unter gleichzeitiger Umwandlung der aufnehmenden Gesellschaft in die Rechtsform einer europäischen Aktiengesellschaft verschmolzen werden.
2016-10-27:
Die Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats ist zum Handelsregister eingereicht.
2017-01-09:
Beim Handelsregister ist der Entwurf eines Verschmelzungsvertrages eingereicht worden. Diesbezüglich wird gemäß Artikel 21 SE-VO folgendes bekannt gegeben:Die Langenhagener Wachstums- und Beteiligungs AG, mit dem Sitz in Wels, Österreich, wird auf die expert Wachstums- und Beteiligungs AG mit dem Sitz in Langenhagen, Deutschland im Wege einer Verschmelzung durch Aufnahme gemäß Artikel 17 Absatz 2 lit a) SE-VO verschmolzen.Übertragende Gesellschaft ist die Langenhagener Wachstums- und Beteiligungs AG, eine zu FN 453690 t im Firmenbuch des Landes- als Handelsgerichtes Wels eingetragene Aktiengesellschaft österreichischen Rechts, mit dem Sitz in Wels und der Geschäftsanschrift Kamerlweg 37, 4600 Wels, Österreich.Übernehmende Gesellschaft ist die expert Wachstums- und Beteiligungs AG, eine im Handelsregister des Amtsgerichts Hannover unter HRB 57893 eingetragene Aktiengesellschaft deutschen Rechts, mit dem Sitz in Langenhagen und der Geschäftsanschrift Bayernstraße 4, 30855 Langenhagen, Deutschland.Die Urkunden gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Richtlinie 68/151/EWG sind bei den vorstehend benannten Registern hinterlegt.Die Gläubiger der expert Wachstums- und Beteiligungs AG können Sicherheitsleistung verlangen, wenn sie binnen 6 Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Amtsgerichts Hannover ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich gegenüber der expert Wachstums- und Beteiligungs AG unter deren Geschäftsanschrift (Bayernstraße 4, 30855 Langenhagen) geltend machen, vorausgesetzt, sie können nicht Befriedigung verlangen, und vorausgesetzt, sie können glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Es ist unerheblich, ob der Anspruch des jeweiligen Gläubigers auf Vertrag oder Gesetz beruht. Allerdings muss es sich um einen sogenannten obligatorischen Anspruch handeln. Dingliche Ansprüche fallen nicht in den Anwendungsbereich der Gläubigerschutzvorschriften des Umwandlungsrechts, da der Gegenstand des dinglichen Rechts eine ausreichende Sicherheit darstellt. Anspruchsinhalt muss nicht notwendig ein Geldbetrag sein. Jeglicher Vermögenswert, z. B. die Lieferung einer Sache oder die Erbringung einer Dienstleistung, ist ausreichend, da auch insoweit ein Sicherheitsbedürfnis im Hinblick auf einen später ggf. daraus resultierenden Schadensersatzanspruch besteht.Gläubiger, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist, steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, nicht zu.Bei der Anmeldung des Anspruchs ist dieser ein einer Weise zu beschreiben, dass seitens der Gesellschaft eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Nach Ablauf von 6 Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden expert Wachstums- und Beteiligungs AG kommt eine Sicherheitsleistung nicht mehr in Betracht.Erschöpfende Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung ihrer Rechte können die Gläubiger unter der Geschäftsanschrift der expert Wachtsums- und Beteiligungs- AG, Bayernstraße 4, 30855 Langenhagen, einholen.Die expert Wachstums- und Beteiligungs AG (aufnehmende Gesellschaft) ist alleinige Aktionärin der Langenhagener Wachstums- und Beteiligungs AG (übertragende Gesellschaft). Die aufnehmende Gesellschaft wird weiterhin ihren Sitz im Inland haben. Daher entfällt ein Barabfindungsangebot und die Angaben über die Rechte der Minderheitsaktionäre.Erschöpfende Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung ihrer Rechte können die Aktionäre unter der Geschäftsanschrift der expert Wachstums- und Beteiligungs AG, Bayernstraße 4, 30855 Langenhagen, einholen.Die aufgrund der Verschmelzung in die Rechtsform der SE wechselnde Gesellschaft wird als "expert Wachstums- und Beteiligungs SE" firmieren und ihren Sitz weiterhin in Langenhagen haben.
2017-02-14:
Europäische Aktiengesellschaft . Satzung vom 24.09.2016. Die Hauptversammlung vom 24.09.2016 hat auf Grund der Umwandlung die Neufassung der Satzung und mit ihr die Umfirmierung in "expert Wachstums- und Beteiligungs SE" beschlossen. Allgemeine Vertretungsregelung von Amts neu vorgetragen, nun: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages zur Neugründung einer Europäischen Aktiengesellschaft vom 05.01.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 05.01.2017 und der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.12.2016 mit der Langenhagener Wachstums- und Beteiligungs AG mit Sitz in Wels/Österreich (Handelsgericht Wels/Österreich, Firmenbuchnummer FN 453690 t) zur Umwandlung der expert Wachstums- und Beteiligungs AG in die expert Wachstums- und Beteiligungs SE mit dem Sitz in Langenhagen verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird. formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2017-09-05:
Eingetreten als Vorstand: Ludwig, Jochen, Odenthal, *31.01.1968, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2017-10-04:
Eingetreten als Vorstand: Harder, Frank Andreas, Bremen, *12.05.1967, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2017-10-12:
Die Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats ist zum Handelsregister eingereicht.
2018-07-24:
Ausgeschieden als Vorstand: Müller, Volker, Hannover, *26.02.1955.
2018-11-15:
Die Hauptversammlung vom 29.09.2018 hat die Änderung der Satzung in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Gegenstand: Die Beteiligung an Unternehmen, die mit der expert SE einen Lizenzvertrag geschlossen haben. Die Beteiligung an Unternehmen, die den Einzelhandel mit elektrotechnischen und optischen Erzeugnissen sowie verwandten Artikeln betreiben, in Übereinstimmung mit dem expert-Parzellen-Konzept. Die Beteiligung an Unternehmen, die Lieferungen oder Leistungen erbringen, die zur Förderung von Lizenznehmern geeignet sind, insbesondere E-Commerce-Dienstleistungen erbringen, oder Großhandel mit Elektroinstallationsware betreiben. Die Gründungen und das Betreiben von expert-Fachmärkten, in Übereinstimmung mit dem expert-Parzellen-Konzept, wenn die derzeitige vorhandene Händlerstruktur in dieser Parzelle eine künftige Besetzung - auch durch Neuwerbung - nicht erkennen lässt. Die Übernahme der persönlichen Haftung und/oder die Kapitalbeteiligung an Gesellschaften der expert-Gruppe.
2018-12-27:
Ausgeschieden als Vorstand: Ludwig, Jochen, Odenthal, *31.01.1968.
2019-01-04:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.11.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 26.11.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.11.2018 mit der expert Verwaltungs GmbH Süd-Ost mit Sitz in Langenhagen (Amtsgericht Hannover, HRB 214815) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2019-01-04:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.11.2018 mit Ergänzungserklärung vom 13.12.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 26.11.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.11.2018 mit der expert Verwaltungs GmbH West mit Sitz in Langenhagen (Amtsgericht Hannover, HRB 214813) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2019-01-04:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.11.2018 mit Ergänzungserklärung vom 13.12.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 26.11.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.11.2018 mit der expert Verwaltungs GmbH Nord-Ost mit Sitz in Langenhagen (Amtsgericht Hannover, HRB 214808) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2020-05-12:
Ausgeschieden als Vorstand: Lehfeld, Günter, Hannover, *25.10.1956.
2021-12-17:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Brietzke, Gerald, Celle, *07.06.1970.
2022-02-14:
Eingetreten als Vorstand: Grandin, Michael, Hamburg, *11.10.1971, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2008-04-14:
Die Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats ist zum Handelsregister eingereicht.
2009-12-10:
Geschäftsanschrift: Bayernstr. 4, 30855 Langenhagen. Nicht mehr Vorstand: Brenner, Wolfgang, Burgwedel, *06.03.1952.
2010-07-19:
Die Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats ist zum Handelsregister eingereicht.
2010-10-18:
Nicht mehr Vorstand: Lehfeld, Günter, Hannover, *25.10.1956. Bestellt als Vorstand: Müller, Volker, Hannover, *26.02.1955; Dr. Müller, Stefan, Burgwedel, *14.07.1962, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats ist zum Handelsregister eingereicht.
2011-01-18:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.11.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 23.11.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.11.2010 mit der expert Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Langenhagen (Amtsgericht Hannover HRB 8261) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2011-02-02:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Hesse, Gerd-Christian, Hannover, *20.06.1957.
2011-02-02:
Die Hauptversammlung vom 23.11.2010 hat die Änderung der Satzung in § 4 beschlossen und den Vorstand der Gesellschaft ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 22.11.2015 durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bareinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens 2.000.000,00 EUR zu erhöhen. Die Hauptversammlung vom 23.11.2010 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Firma, Sitz, Geschäftsjahr und Eintragung), § 2 (Gegenstand), § 3 (Rechtsform), § 4 (Grundkapital und Aktien), § 5 (Vorstand), § 6 (Vertretung der Gesellschaft ), § 7 (Aufsichtsrat), § 9 (Aufsichtsrat/Beschlussfassung ), § 12 (Hauptversammlung), § 14 (Bekanntmachungen) und die ersatzlose Streichung von § 15 beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: a) der Kauf und die Übernahme von Unternehmen, die mit der expert AG einen Lizenzvertrag geschlossen haben. Diese Unternehmen werden erworben, wenn wirtschaftliche Interessen an einer Fortführung vorhanden sind. Ein wirtschaftliches Interesse liegt insbesondere vor, wenn das betreffende Unternehmen aufgrund seines Standortes, seiner Verkaufsfläche, seiner Umsatzbedeutung in der betreffenden expert-Parzelle die Marktanteilsziele in den jeweiligen Warenbereichen erreicht hat oder aufgrund einer erfolgreichen Weiterführung kurzfristig erreichen kann. b) die Kapitalbeteiligung an Lizenznehmer der expert AG ist unter entsprechenden Voraussetzungen möglich.c) die Gründung und das Betreiben von expert-Fachmärkten als Vollsortimenter (Consumer-Electronic incl. Software sowie Elektro-Hausgeräte), in Übereinstimmung mit dem expert-Parzellen-Konzept, wenn die derzeitige vorhandene Händlerstruktur in dieser Parzelle eine kurz- und mittelfristige Besetzung - auch durch Neuwerbung - nicht erkennen läßt. Es kommen nur Parzellen in Frage, in denen die Ausschöpfung der erforderlichen Marktanteilsziele aufgrund der Wettbewerbssituation in den betreffenden Warenbereichen kurzfristig rentabel erreichbar sein muss. d) die Übernahme der persönlichen Haftung und/oder die Kapitalbeteiligung an Gesellschaften der expert-Gruppe. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
2011-02-08:
Vertretungsregel von Amts wegen berichtigt: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Hesse, Gerd-Christian, Hannover, *20.06.1957.
2011-11-22:
Die Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats ist zum Handelsregister eingereicht.
2012-11-27:
Bestellt als Vorstand: Lehfeld, Günter, Hannover, *25.10.1956, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2013-04-04:
Die Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats ist zum Handelsregister eingereicht.
2013-11-12:
Die Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats ist zum Handelsregister eingereicht.
2014-08-05:
Bestellt als Vorstand: Hesse, Gerd-Christian, Hannover, *20.06.1957, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Hesse, Gerd-Christian, Hannover, *20.06.1957.
2016-09-30:
Beim Handelsregister ist der Entwurf eines Verschmelzungsvertrages eingereicht worden. Danach soll die Gesellschaft - als übernehmende Gesellschaft - mit der Langenhagener Wachstums- und Beteiligungs AG mit dem Sitz in Wels, Österreich unter gleichzeitiger Umwandlung der aufnehmenden Gesellschaft in die Rechtsform einer europäischen Aktiengesellschaft verschmolzen werden.
2016-10-27:
Die Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats ist zum Handelsregister eingereicht.
2017-01-09:
Beim Handelsregister ist der Entwurf eines Verschmelzungsvertrages eingereicht worden. Diesbezüglich wird gemäß Artikel 21 SE-VO folgendes bekannt gegeben:Die Langenhagener Wachstums- und Beteiligungs AG, mit dem Sitz in Wels, Österreich, wird auf die expert Wachstums- und Beteiligungs AG mit dem Sitz in Langenhagen, Deutschland im Wege einer Verschmelzung durch Aufnahme gemäß Artikel 17 Absatz 2 lit a) SE-VO verschmolzen.Übertragende Gesellschaft ist die Langenhagener Wachstums- und Beteiligungs AG, eine zu FN 453690 t im Firmenbuch des Landes- als Handelsgerichtes Wels eingetragene Aktiengesellschaft österreichischen Rechts, mit dem Sitz in Wels und der Geschäftsanschrift Kamerlweg 37, 4600 Wels, Österreich.Übernehmende Gesellschaft ist die expert Wachstums- und Beteiligungs AG, eine im Handelsregister des Amtsgerichts Hannover unter HRB 57893 eingetragene Aktiengesellschaft deutschen Rechts, mit dem Sitz in Langenhagen und der Geschäftsanschrift Bayernstraße 4, 30855 Langenhagen, Deutschland.Die Urkunden gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Richtlinie 68/151/EWG sind bei den vorstehend benannten Registern hinterlegt.Die Gläubiger der expert Wachstums- und Beteiligungs AG können Sicherheitsleistung verlangen, wenn sie binnen 6 Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Amtsgerichts Hannover ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich gegenüber der expert Wachstums- und Beteiligungs AG unter deren Geschäftsanschrift (Bayernstraße 4, 30855 Langenhagen) geltend machen, vorausgesetzt, sie können nicht Befriedigung verlangen, und vorausgesetzt, sie können glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Es ist unerheblich, ob der Anspruch des jeweiligen Gläubigers auf Vertrag oder Gesetz beruht. Allerdings muss es sich um einen sogenannten obligatorischen Anspruch handeln. Dingliche Ansprüche fallen nicht in den Anwendungsbereich der Gläubigerschutzvorschriften des Umwandlungsrechts, da der Gegenstand des dinglichen Rechts eine ausreichende Sicherheit darstellt. Anspruchsinhalt muss nicht notwendig ein Geldbetrag sein. Jeglicher Vermögenswert, z. B. die Lieferung einer Sache oder die Erbringung einer Dienstleistung, ist ausreichend, da auch insoweit ein Sicherheitsbedürfnis im Hinblick auf einen später ggf. daraus resultierenden Schadensersatzanspruch besteht.Gläubiger, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist, steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, nicht zu.Bei der Anmeldung des Anspruchs ist dieser ein einer Weise zu beschreiben, dass seitens der Gesellschaft eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Nach Ablauf von 6 Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden expert Wachstums- und Beteiligungs AG kommt eine Sicherheitsleistung nicht mehr in Betracht.Erschöpfende Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung ihrer Rechte können die Gläubiger unter der Geschäftsanschrift der expert Wachtsums- und Beteiligungs- AG, Bayernstraße 4, 30855 Langenhagen, einholen.Die expert Wachstums- und Beteiligungs AG (aufnehmende Gesellschaft) ist alleinige Aktionärin der Langenhagener Wachstums- und Beteiligungs AG (übertragende Gesellschaft). Die aufnehmende Gesellschaft wird weiterhin ihren Sitz im Inland haben. Daher entfällt ein Barabfindungsangebot und die Angaben über die Rechte der Minderheitsaktionäre.Erschöpfende Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung ihrer Rechte können die Aktionäre unter der Geschäftsanschrift der expert Wachstums- und Beteiligungs AG, Bayernstraße 4, 30855 Langenhagen, einholen.Die aufgrund der Verschmelzung in die Rechtsform der SE wechselnde Gesellschaft wird als "expert Wachstums- und Beteiligungs SE" firmieren und ihren Sitz weiterhin in Langenhagen haben.
2017-02-14:
Europäische Aktiengesellschaft . Satzung vom 24.09.2016. Die Hauptversammlung vom 24.09.2016 hat auf Grund der Umwandlung die Neufassung der Satzung und mit ihr die Umfirmierung in "expert Wachstums- und Beteiligungs SE" beschlossen. Allgemeine Vertretungsregelung von Amts neu vorgetragen, nun: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages zur Neugründung einer Europäischen Aktiengesellschaft vom 05.01.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 05.01.2017 und der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.12.2016 mit der Langenhagener Wachstums- und Beteiligungs AG mit Sitz in Wels/Österreich (Handelsgericht Wels/Österreich, Firmenbuchnummer FN 453690 t) zur Umwandlung der expert Wachstums- und Beteiligungs AG in die expert Wachstums- und Beteiligungs SE mit dem Sitz in Langenhagen verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird. formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2017-09-05:
Eingetreten als Vorstand: Ludwig, Jochen, Odenthal, *31.01.1968, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2017-10-04:
Eingetreten als Vorstand: Harder, Frank Andreas, Bremen, *12.05.1967, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2017-10-12:
Die Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats ist zum Handelsregister eingereicht.
2018-07-24:
Ausgeschieden als Vorstand: Müller, Volker, Hannover, *26.02.1955.
2018-11-15:
Die Hauptversammlung vom 29.09.2018 hat die Änderung der Satzung in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Gegenstand: Die Beteiligung an Unternehmen, die mit der expert SE einen Lizenzvertrag geschlossen haben. Die Beteiligung an Unternehmen, die den Einzelhandel mit elektrotechnischen und optischen Erzeugnissen sowie verwandten Artikeln betreiben, in Übereinstimmung mit dem expert-Parzellen-Konzept. Die Beteiligung an Unternehmen, die Lieferungen oder Leistungen erbringen, die zur Förderung von Lizenznehmern geeignet sind, insbesondere E-Commerce-Dienstleistungen erbringen, oder Großhandel mit Elektroinstallationsware betreiben. Die Gründungen und das Betreiben von expert-Fachmärkten, in Übereinstimmung mit dem expert-Parzellen-Konzept, wenn die derzeitige vorhandene Händlerstruktur in dieser Parzelle eine künftige Besetzung - auch durch Neuwerbung - nicht erkennen lässt. Die Übernahme der persönlichen Haftung und/oder die Kapitalbeteiligung an Gesellschaften der expert-Gruppe.
2018-12-27:
Ausgeschieden als Vorstand: Ludwig, Jochen, Odenthal, *31.01.1968.
2019-01-04:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.11.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 26.11.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.11.2018 mit der expert Verwaltungs GmbH Süd-Ost mit Sitz in Langenhagen (Amtsgericht Hannover, HRB 214815) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2019-01-04:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.11.2018 mit Ergänzungserklärung vom 13.12.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 26.11.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.11.2018 mit der expert Verwaltungs GmbH West mit Sitz in Langenhagen (Amtsgericht Hannover, HRB 214813) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2019-01-04:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.11.2018 mit Ergänzungserklärung vom 13.12.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 26.11.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.11.2018 mit der expert Verwaltungs GmbH Nord-Ost mit Sitz in Langenhagen (Amtsgericht Hannover, HRB 214808) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2020-05-12:
Ausgeschieden als Vorstand: Lehfeld, Günter, Hannover, *25.10.1956.
2021-12-17:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Brietzke, Gerald, Celle, *07.06.1970.
2022-02-14:
Eingetreten als Vorstand: Grandin, Michael, Hamburg, *11.10.1971, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.