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fashion & friends GmbH & Co. KG

Bekleidung, FUEN, COPEN..., Haka und DOB, Bellucci, Norditalien
Adresse / Anfahrt
Gaußstraße 2
32052 Herford
Kontakt
4 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 4 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2016-12-22:
(Vermittlung von Geschäftsabschlüssen von textilen Stoffen auch in fremdem Namen auf fremde Rechnung, ferner Ankauf und Vertrieb von textilen Stoffen, Konfektion, Zutaten und Fertigprodukten für die Textil- und Bekleidungsindustrie.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Gaußstraße 2, 32052 Herford. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: fashion & friends Verwaltungs GmbH, Herford (Amtsgericht Bad Oeynhausen HRB 15261), mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2018-02-01:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.08.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 16.08.2017 mit der texstyle GmbH mit Sitz in Bielefeld verschmolzen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.08.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 16.08.2017 mit der Georg Ottmann mit Sitz in Herford (Amtsgericht Bad Oeynhausen HRA 4410) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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