2018-06-18: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.02.2018. Geschäftsanschrift: Marktstr. 19, 29614 Soltau. Gegenstand: Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung, die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe sowie die Förderung von Kunst und Kultur. Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch die Beschaffung von Mitteln für die Förderung dieser Zwecke durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Daneben kann die Gesellschaft ihren Förderzweck auch unmittelbar selbst verwirklichen durch - die Vergabe von wissenschaftlichen Forschungsaufträgen zum Material und Themenfeld Filz, - die Durchführung von wissenschaftlichen Forschungsvorhaben und Veranstaltungen zum Material und Themenfeld Filz, - die Publikation von wissenschaftlichen Forschungsarbeiten zum Material und Themenfeld Filz, - den Unterhalt und Betrieb der Bildungs- und Kultureinrichtung felto-Filzwelt Soltau, - die Durchführung von pädagogischen Programmen zum Material und Thernenfeld Filz, - die Erstellung und Publikation pädagogischer Schriften und Materialien zum Material und Themenfeld Filz, - den Erhalt und die Pflege von musealen und künstlerischen Sammlungsstücken aus Filz, - die Durchführung von kulturellen und künstlerischen Veranstaltungen und Präsentationen zum Material und Themenfeld Filz. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Ernst, Mathias, Soltau, *08.07.1970, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der felto - Filzwelt Soltau gAG, Soltau nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 14.02.2018. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2020-02-24: Die Gesellschafterversammlung vom 21.12.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 3 und 7 mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 10.000,00 EUR auf 60.000,00 EUR beschlossen. 60.000,00 EUR.