2017-11-02: Firma geändert; nun: fhb rhein-neckar finanzberatung gmbh & co. kg. Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 09.10.2017 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 09.10.2017 die Kommanditgesellschaft unter der Firma "fhb rhein-neckar asset management gmbh & co kg", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRA 700434) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.