2008-10-15: Die Gesellschafterversammlung vom 04.08.2008 hat die vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: fliks GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung und der Vertrieb von Printmedien, elektronischen Medien und ähnlichen Produkten sowie der Handel und Dienstleistungen im Bereich der Daten- und Telekommunikationstechnologie einschließlich der Beratung, Schulung und Fortbildung in diesen Bereichen. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen, insbesondere an solchen, die im Bereich der Daten- und Kommunikationstechnologie tätig sind. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 04.08.2008 mit der fliks it- solutions GmbH mit Sitz in Bochum (AG Bochum, HRB 7380) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekanntgemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.