2014-09-09: Die Gesellschafterversammlung vom 20.08.2014 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 20.08.2014, unter Umstellung auf Euro, um 0,41 EUR auf 25.565,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 25.565,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2014 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 20.08.2014 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "formoplast Kunststoffbehälterbau und -vertrieb GmbH", Dornstadt (Amtsgericht Ulm HRB 3572) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2021-02-17: Die Gesellschafterversammlung vom 04.02.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Geschäftsführung, Vertretung), § 11 (Gesellschafterversammlung und Gesellschafterbeschlüsse), § 13 (Einziehung) beschlossen.