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freie medienberufe hs UG (haftungsbeschränkt)

Beratungsagentur, Meta-Produkten, IT-Berufe..., Optionale, Kreativ
Adresse / Anfahrt
Am Chorusberg 15
52076 Aachen
Kontakt
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2013-09-23:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.07.2013 mit Änderung vom 08.08.2013. Geschäftsanschrift: Bertholdstraße 16, 52066 Aachen. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Beratung von Künstlern und Publizisten. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen, die dem vorgenannten Zwecke dienen, zu beteiligen und deren Geschäftsführung zu übernehmen. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten. Stammkapital: 3.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Hintze, Marc, Düren, *30.06.1977; Schlemmer, Herbert, Aachen, *07.09.1954, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2018-11-08:
Änderung zur Geschäftsanschrift: Am Chorusberg 15, 52076 Aachen. Nicht mehr Geschäftsführer: Hintze, Marc, Düren, *30.06.1977.

2021-12-27:
Die Verschmelzung ist mit Eintragung des neu gegründeten Rechtsträgers am 27.12.2021 wirksam geworden.

2021-12-27:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.12.2021 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.12.2021 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter der freie medienberufe HS e.K. auftretenden Kaufmann Schlemmer, Maria Franz Herbert übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.