2007-07-10: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.05.2007. Gegenstand: Der Betrieb eines Kommunikationsunternehmens mit dem Angebot qualifizierter Dienstleistungen der Kommunikationsbranche. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Konzeption, Entwicklung und Implementierung von sowie der Beratung in qualifizierten EDV-gestützten Modellen und Systemen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jedem Geschäftsführer kann Einzelvertretungsbefugnis und/oder Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geschäftsführer: Hülser, Tom Michael, Düsseldorf, *29.06.1978, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2014-08-08: Die Gesellschafterversammlung vom 23.07.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und damit des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Ferner wurde § 5 (Vertretung, Geschäftsführung) geändert und der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst. Neuer Unternehmensgegenstand: Der Betrieb eines Kommunikationsunternehmens mit dem Angebot qualifizierter Dienstleistungen der Kommunikationsbranche. Der Schwerpunkt liegt dabei insbesondere auf der Konzeption, Entwicklung, Implementierung und Pflege von leistungsfähigen EDV-gestützten Modellen und Systemen und alle damit verbundenen Beratungsleistungen. Dazu gehört auch die Verwaltung des eigenen Vermögens der Gesellschaft. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gesetzlich vertreten jeweils durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen, soweit nicht einzelnen Geschäftsführer Alleinvertretungsberechtigung eingeräumt ist. Die Gesellschafterversammlung kann jeden Geschäftsführer im Einzelfall von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien. Der Gründungsgesellschafter Hülser ist stets alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.