2008-01-18: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15. März 1999, später geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 6. November 2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 1 Abs. 2 (Firma, Sitz) und 8 (Bekanntmachungen) und mit ihr die Sitzverlegung von Düsseldorf (bisher Amtsgericht Düsseldorf HRB 37366) nach Meerbusch beschlossen. Gegenstand: Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung von Handelsgesellschaften, insbesondere bei der gantenhammer Werbung & Design GmbH & Co. KG. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Gantenhammer, Andreas, Willich, *05.01.1965, einzelvertretungsberechtigt.