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gemeinnützige "Leuchtpunkt" Gesellschaft mbH

Interesse, Frauenhain, Pulsen..., Wohlfahrtspflege, Naturmarkt, Bildungsförderung, Klassenzimmer
Adresse / Anfahrt
Radener Straße 2
01609 Röderaue
Kontakt
4 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 4 Mitarbeiter
Formell
6x HR-Bekanntmachungen:

2005-05-06:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.12.2004. Gegenstand des Unternehmens: Förderung der Wohlfahrtspflege, der Altenhilfe, der Jugendhilfe, des Natur- und Umweltschutzes und der Landschaftspflege, der Kultur und der Bildung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Herklotz, Lothar, Röderaue OT Frauenhain, *23.04.1952.

2007-06-07:
Die Gesellschafterversammlung vom 08.05.2007 hat die Änderung der §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 11(Beirat) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Gegenstand: Förderung der Wohlfahrtspflege, der Altenhilfe, der Jugendhilfe, des Natur- und Umweltschutzes und der Landschaftspflege, der Kultur und der Bildung; Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch: a.) selbstlose Förderung von schwer vermittelbaren und zuvor längere Zeit arbeitslosen Personen - insbesondere Suchtkranke, Arbeitsentwöhnte oder Behinderte - sowie deren arbeitstherapeutische Beschäftigung und berufs - und sozialpädagogische Betreuung, um eine Eingliederung in den normalen Arbeitsprozess zu ermöglichen. Dies kann auch mit Lohnaufträgen erfolgen, um den geförderten Personen eine sinnvolle Arbeitstherapie anzubieten. b.) Besuchsdienste bei alten oder hilfsbedürftigen Personen; Entlastung pflegender Familienangehöriger, soweit die Pfleger/innen selbst zu dem Personenkreis des § 53 AO gehören; Begleitung von alten oder hilfsbedürftigen Personen, z.B. bei Behördengängen, Arztbesuchen; Hilfe im Haushalt, im Krankheitsfall, z. B. nach Entlassung aus dem Krankenhaus, kleinere Reparaturhilfen im Haushalt von Personen, die die Voraussetzung des § 53 AO erfüllen; Betreuung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen, z. B. durch Hausaufgabenhilfe, Nachhilfe durch Senioren zur Förderung eines generationsübergreifenden Kontaktes zwischen Senioren und Jugendlichen; Durchführung von Veranstaltungen, die der Förderung der kulturellen Geselligkeit und Betreuung sowie der Bildung älterer Menschen dienen. c.) Organisation und Durchführung von bedarfsorientierten Bildungsveranstaltungen auf weltanschaulichen, kulturellen und politischen Gebieten, sowie Veranstaltungen, die der charakterlichen Formung junger Menschen dienen; Organisation und Durchführung von sportlichen Veranstaltungern, die die körperliche und geistige Formung sowie die Bildung der Teamfähigkeit von jungen Menschen zum Ziel haben; Organisation und Durchführung von berufsbildenden Maßnahmen in Zusammenarbeit mit schulischen Einrichtungen und staatlichen Behören; Betreuung von Jugendgruppen und Jugendclubs im Sinne der Satzungszwecke, insbesondere durch Straßensozialarbeit; Betreuung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen, z. B. durch Hausaufgabenhilfe, Nachhilfe; Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen. d.) Bestätigung zur Erhaltung der ursprünglichen Landschaft mit ihrer Tier- und Pflanzenwelt sowie die Schaffung, Erhaltung und Verbesserung lebensgerechter Umweltbedingungen in der Region der Gemeinde Röderaue. e.) 1. Organisation und Durchführung von kulturellen Veranstaltungen (Theater, Musik, Kunst, Literatur) im Raum der Region Röderaue sowie die Betreibung einer Bibliothek 2. Organisation und Durchführung von Workshops, die Menschen zur eigenen künstlerischen und kulturellen Bestätigung befähigen. f.) Qualifizierung von Menschen auf dem Gebiet des freiwilligen, unentgeltlichen Engagements bei gemeinnützigen Bestätigungen und der Vermittlung von entsprechenden Tätigkeiten. Beteiligungen, an denen der Gesellschaft allein oder zusammen mit anderen Unternehmen im Sinne von § 96 Abs. 2 Halbsatz 1 SächsGemO die Mehrheit der Anteile zusteht, dürfen nur unterhalten werden, wenn Regelungen im Gesellschaftsvertrag oder der Satzung vereinbart sind, die den Nummern 1 und 2a bis 8 des § 96 Abs. 2 Sächs.GemO entsprechen.

2017-01-19:
Die Gesellschafterversammlung vom 13.09.2016 mit Nachtrag vom 08.12.2016 hat die Änderung der §§ 2 , 6 (Geschäftsjahr und Dauer der Gesellschaft), 8 (Gründungsaufwand), 9 (Organe der Gesellschaft), 10 (Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft), 11 (Bildung, Zusammensetzung und Amtsdauer des Beirates), 12 (Innere Ordnung des Beirates), 13 (Aufgaben des Beirates), 14 (Gesellschafterversammlung), 15 (Aufgaben der Gesellschafterversammlung), 16 (Wirtschaftsplan), 17 (Buchführung, Jahresabschluss, Lagebericht, Prüfung und Offenlegung), 18 (Vergabe öffentlicher Aufträge), 19 (Auflösung und Ende der Gesellschaft) sowie 20 (Gültigkeitsklausel) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Gegenstand: Förderung der Wohlfahrtspflege, Altenhilfe, Jugendhilfe, des Natur- und Umweltschutzes und der Landschaftspflege, der Kultur und Bildung.

2020-12-22:
Die Gesellschafterversammlung vom 14.12.2020 hat den Gesellschaftsvertrag neu gefasst. Berichtigung von Amts wegen zur Geschäftsanschrift: Radener Str. 2, 01609 Röderaue OT Frauenhain.

2021-03-18:
Die Gesellschafterversammlung vom 12.03.2021 hat die Änderung des § 4 des Gesellschaftsvertrages beschlossen.

2022-04-21:
Die Gesellschafterversammlung vom 14.04.2022 hat die Änderung des § 3 des Gesellschaftsvertrages beschlossen.

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