2016-09-26: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.09.2016. Geschäftsanschrift: Artisberg 2, 88260 Argenbühl. Gegenstand: Die Beratung und gutachterliche Stellungnahme zu Altlast- Umwelt-, Hydro-, Geotechnischen und Geothermischen Fragestellungen, sowie Projektmanagement, Projektleitung und Projektsteuerung und Fachbauleitung im Baugewerbe. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Hölz, Tobias Markus, Argenbühl, *19.07.1970, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2019-09-18: Die Gesellschafterversammlung vom 26.08.2019 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur Durchführung der Aufnahme des Vermögens Hölz, Tobias Markus, Argenbühl, *19.07.1970 um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR im Wege der Ausgliederung erhöht. Stammkapital nun: 26.000,00 EUR. Der Einzelkaufmann Hölz, Tobias Markus, Argenbühl, *19.07.1970 hat als Inhaber der Firma "Tobias Hölz geoteam A2 e.K.", Argenbühl das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 26.08.2019 und des Versammlungsbeschlusses vom 26.08.2019 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.