2010-02-08: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.12.2002 mit Änderung vom 24.02.2003. Die Gesellschafterversammlung vom 17.12.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und § 15 (Bekanntmachungen) beschlossen. Der Sitz ist von Freiburg im Breisgau (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 7111) nach Kornwestheim verlegt. Bisher: "TSE-Labor Verwaltungs-GmbH"; nun: Geschäftsanschrift: Remsstraße 1, 70806 Kornwestheim. Gegenstand: Übernahme und Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen zur Durchführung von analytischen und diagnostischen Dienstleistungen, insbesondere von BSE-Tests, sowie die Geschäftsführung für solche Unternehmen, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftender Gesellschafter an der Kommanditgesellschaft TSE-Labor GmbH & Co. KG, deren Gegenstand des Unternehmens die Durchführung von analytischen und diagnostischen Dienstleistungen, insbesondere von BSE-Tests, ist. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Klopfer, Georg, Gundelfingen, *21.01.1958; Dr. Metzger-Boddien, Christoph, Remseck am Neckar, *12.02.1964, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2016-12-29: Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 07.12.2016 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "bonostix Verwaltungs-GmbH", Kornwestheim (Amtsgericht Stuttgart HRB 731752) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2020-10-12: Nicht mehr Geschäftsführer: Klopfer, Georg, Gundelfingen, *21.01.1958.