2011-05-06: (Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Dienstleistungen für andere Unternehmen, insbesondere der Papierindustrie sowie die Verwaltung eigenen Vermögens.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Hugo-Erfurt-Straße 1, 42399 Wuppertal. Sitz: Schwelm. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft jeweils einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Erfurt, Martin, Wuppertal, *06.10.1959; Erfurt, Henrik, Schwelm, *08.09.1966; M & H Verwaltungs GmbH, Schwelm (AG Hagen HRB 7827), jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: Manske, Holger, Wipperfürth, *30.07.1968; Nikolic, Achim, Neunkirchen-Seelscheid, *21.12.1959; Dipl.-Ing. Sept, Dieter, Wuppertal, *21.06.1957; von Dreele, Heino, Düsseldorf, *11.02.1964; Dr. rer. nat. Walter, Ekkehard, Hückeswagen, *31.05.1948; Weihs, Hans, Wuppertal, *28.05.1948.
2012-05-04: Firma geändert in: Neue Firma: german paper solutions GmbH & Co. KG. Änderung zur Geschäftsanschrift: Wupperstraße 38, 58332 Schwelm. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Erfurt, Henrik, Schwelm, *08.09.1966; Erfurt, Martin, Wuppertal, *06.10.1959; M & H Verwaltungs GmbH, Schwelm (AG Hagen HRB 7827). Persönlich haftender Gesellschafter: gps Verwaltungs GmbH, Schwelm (Amtsgericht Hagen HRB 9064), mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2014-04-28: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 11.04.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.04.2014 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 11.04.2014 Teile des Vermögens der Erfurt & Sohn KG mit Sitz in Schwelm (Amtsgericht Hagen, HRA 4191) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.