2010-09-01: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.08.2010. Geschäftsanschrift: Carl-Vollrath-Straße 8, 07422 Bad Blankenburg. Gegenstand des Unternehmens: ist die Fertigung, der Vertrieb, die Montage und die Reparatur von individuell konfektionierten Gummi-/Kunststoff- und sonstigen Fördergurten und Förderbandzubehörteilen sowie von Artikeln des Verschleißschutzes und die damit im Zusammenhang stehende technische Beratung. Stammkapital: 28.500,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Dieffendahl, Holger, Cottbus, *20.10.1960; Hickmann, Uwe, Bad Blankenburg, *07.03.1955; Zepezauer, Axel, Halle/Saale, *03.06.1962, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der germanBelt Systems GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Bad Blankenburg (Amtsgericht Jena HRA 202318) aufgrund Umwandlungsbeschluss vom 12.08.2010. Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2014-04-01: Die Gesellschafterversammlung vom 28.03.2014 hat die Änderung von Ziffer 2 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Gegenstand: die Fertigung, der Vertrieb, die Montage und die Reparatur von individuell konfektionierten Gummi-/Kunststoff- und sonstigen Fördergurten und Förderbandzubehörteilen sowie von Artikeln des Verschleißschutzes und die damit im Zusammenhang stehende technische Beratung. Der Gegenstand des Unternehmens erfaßt auch die Überlassung von Arbeitnehmern.
2014-09-01: Die germanBelt Steel GmbH mit dem Sitz in Bad Blankenburg (Amtsgericht Jena HRB 503306) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2014 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2019-08-13: Die germanBelt GmbH mit dem Sitz in Bad Blankenburg ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 08.08.2019 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2019-09-13: Die germanBelt Beteiligungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in Bad Blankenburg ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 08.08.2019 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2021-09-03: Bestellt: Geschäftsführerin: Böttcher, Katja, Bad Blankenburg, *08.01.1976.