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gicom GmbH

Adresse / Anfahrt
Propsteistraße 21
51491 Overath
Kontakt
16 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 16 Mitarbeiter
Formell
6x HR-Bekanntmachungen:

2008-08-22:
Bestellt als Geschäftsführer: Hilger, Stefan, Ingelheim, *21.09.1968, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Rau, Martin, Solingen, *05.04.1968; Rieth, Hans, Mörfelden, *15.08.1954.

2008-12-22:
Zwischen der GICOM GmbH als beherrschter Gesellschaft und der gicom Holding GmbH mit Sitz in Overath (Amtsgericht Köln, HRB 62490) besteht ein Ergebnisabführungsvertrag vom 11.12.2008. Diesem Vertrag hat die Gesellschafterversammlung der GICOM GmbH durch Beschluss vom 12.12.2008 zugestimmt.

2014-02-25:
Prokura erloschen: Rau, Martin, Solingen, *05.04.1968; Rieth, Hans, Mörfelden, *15.08.1954.

2018-07-06:
Prokura erloschen: Sorger, Wilfried, Neunkirchen, *21.11.1960.

2020-12-08:
Die Gesellschafterversammlung hat am 03.12.2020 beschlossen, das Stammkapital auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 74.435,41 auf EUR 100.000,00 zu erhöhen und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 3 zu ändern, sowie den Gesellschaftsvertrag in § 14 zu ändern. Neues Stammkapital: 100.000,00 EUR.

2021-02-08:
Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 03.12.2020 im Wege des Formwechsels in die gicom AG mit Sitz in Overath (Amtsgericht Köln, HRB 104680) umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.