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glapor Werk Mitterteich GmbH

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Adresse / Anfahrt
Hüblteichstraße 17
95666 Mitterteich
Kontakt
23 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 23 Mitarbeiter
Formell
7x HR-Bekanntmachungen:

2005-12-30:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.12.2005. Gegenstand des Unternehmens: Gegenstand des Unternehmens sind Import- und Exportgeschäfte jeder Art, die Herstellung und der Vertrieb von Materalien, maschinellen Anlagen und Gegenständen aller Art, die mit Schaumglas im Zusammenhang stehen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Frank, Walter, Weiden i.d.OPf., *14.01.1958, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2007-02-13:
Die Gesellschafterversammlung vom 01.02.2007 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Firma, Sitz,. Neue Firma: glapor Werk Mitterteich GmbH. Neuer Sitz: Mitterteich.

2007-02-13:
Die Gesellschafterversammlung vom 01.02.2007 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Firma, Sitz,. Neue Firma: glapor Werk Mitterteich GmbH. Neuer Sitz: Mitterteich.

2017-05-16:
Die SG Schaumglas Holding GmbH mit dem Sitz in Mitterteich ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 11.05.2017 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2021-06-01:
Die Gesellschafterversammlung vom 25.05.2021 hat die Änderung des § 3 des Gesellschaftsvertrages beschlossen.

2021-07-03:
Die Gesellschafterversammlung vom 30.06.2021 hat die Änderung des § 3 des Gesellschaftsvertrages beschlossen.

2021-09-08:
Die Gesellschafterversammlung vom 31.08.2021 hat die Änderung des § 3 des Gesellschaftsvertrages beschlossen.

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