2008-11-04: Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 08.10.2008 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.10.2008 und Beschlüssen der Gesellschafterversammlungen der übernehmenden Gesellschaften vom 08.10.2008 Teile des Vermögens auf die MH Schwaben GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Augsburg (Amtsgericht Augsburg HRA 16393) (Teilbetrieb "MH Schwaben - Verlagsgeschäft / Stadtmagazine Schwaben") und auf die MH Oberbayern GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Augsburg (Amtsgericht Augsburg HRA 16389) (Teilbetrieb "MH Oberbayern - Verlagsgeschäft / Stadtmagazine westliches Oberbayern") übertragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.