2019-07-29: (Handel mit Waren aller Art, insbesondere mit Marken- und non-food-Produkten). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Eschstraße 10, 26169 Friesoythe. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Nonnenmacher Holding GmbH, Friesoythe (Amtsgericht Oldenburg HRB 214398).
2020-05-14: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 04.02.2020 nebst Änderung vom 06.05.2020 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 06.05.2020 und der Ausgliederungserklärung nebst Ausgliederungsplan des übertragenden Rechtsträgers vom 12.05.2020 das Vermögen der Firma Franz Nonnenmacher Inh. Josef Nonnenmacher e.K. mit Sitz in Friesoythe als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2020-05-26: Umwandlungsvermerk von Amts wegen berichtigt, nun: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 04.02.2020 nebst Änderung vom 06.05.2020 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 06.05.2020 und der Ausgliederungserklärung nebst Ausgliederungsplan des übertragenden Rechtsträgers vom 12.05.2020 das Vermögen der Firma Franz Nonnenmacher Inh. Markus Nonnenmacher e.K. mit Sitz in Friesoythe als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.