Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

griep Baulogistik GmbH

Ausrüsten und Betreiben, Betreiben Ihr, Betreiben Ihr Dienstleister..., Unsere baulogi Software, Baustelleneinrichtung, Baulogistikplanung
Adresse / Anfahrt
Kreuzberger Ring 13
65205 Wiesbaden
6x Adresse:

Borsigstraße 3
65205 Wiesbaden


Ridlerstraße 57
80339 München


Mombacher Straße 6
55122 Mainz


Neue Börsenstraße 1
60487 Frankfurt am Main


Saalhof
60311 Frankfurt am Main


Neue Mainzer Straße 74-80
60311 Frankfurt am Main


Kontakt
42 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 42 Mitarbeiter
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2017-08-09:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.09.2012 mit Änderung vom 18.04.2013. Die Gesellschafterversammlung vom 30.05.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma, bisher: KBS Log GmbH) und mit ihr die Sitzverlegung von Mainz (bisher Amtsgericht Mainz HRB 44347) nach Wiesbaden sowie § 3 (Stammkapital) beschlossen. Geschäftsanschrift: Borsigstraße 3, 65205 Wiesbaden-Nordenstadt. Gegenstand: die Erbringung von Leistungen der Baulogistik; dies umfasst Planung, Entwicklung und Durchführung von Baulogistikkonzepten, insbesondere die Ver- und Entsorgungslogistik, Zugangskontrolle und Bewachung, Baustelleneinrichtung sowie damit zusammenhängende Dienstleistungen. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Griep, Dirk, Kronberg im Taunus, *25.10.1967, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2018-11-09:
Die Gesellschaft hat als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 23.08.2018 mit Ergänzung vom 05.10.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 23.08.2018 einen Teil ihres Vermögens (die Beteiligung an der griep Service GmbH, Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden HRB 29885)) im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die griep Verwaltungs GmbH mit Sitz in Kronberg im Taunus (Amtsgericht Königstein im Taunus HRB 9815) übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2019-12-20:
Mit der griep Verwaltungs GmbH, Kronberg im Taunus (Amtsgericht Königstein im Taunus, HRB 9815) als herrschendem Unternehmen ist am 19.12.2019 ein Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 19.12.2019 zugestimmt.

2020-10-15:
Geschäftsanschrift geändert; nun: Kreuzberger Ring 13, 65205 Wiesbaden

2022-07-19:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.07.2022 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der griep Technik GmbH mit dem Sitz in Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden, HRB 30465) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Marketing