2018-03-14: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.01.2018. Geschäftsanschrift: Kronthaler Weg 20, 61476 Kronberg im Taunus. Gegenstand: Die Beteiligung an anderen Kapitalgesellschaften sowie die Verwaltung der Beteiligungen und alle für die Förderung der Geschäftstätigkeit der verbundenen Unternehmen notwendigen Tätigkeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Griep, Dirk Holm, Kronberg, *25.10.1967; Schubert-Griep, Susanne, Kronberg, *02.08.1968, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2018-05-02: Nicht mehr Geschäftsführer: Schubert-Griep, Susanne, Kronberg, *02.08.1968.
2018-11-06: Die Gesellschafterversammlung vom 23.08.2018 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 2.000,- € zum Zwecke der Abspaltung und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 Abs. 1 und 2 (Stammkapital, Gesellschafter) beschlossen. Neues Stammkapital: 27.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 23.08.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag Teile des Vermögens der griep Baulogistik GmbH mit Sitz in Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden, HRB 29851) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2018-11-22: Die Abspaltung ist mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers am 09.11.2018 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2018-12-21: Die Gesellschafterversammlungen vom 23.08.2018 haben die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,- € zum Zwecke der Abspaltung sowie die Erhöhung um weitere 1.000,- € durch Einbringung von Geschäftsanteilen an der griep Baulogistik GmbH in Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden, HRB 29851) und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 Abs. 1 und 2 (Stammkapital, Gesellschafter) beschlossen. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 23.08.2018 mit Ergänzung vom 05.10.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag einen Teil des Vermögens der griep Baulogistik GmbH mit Sitz in Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden, HRB 29851),nämlich die Beteiligung an der griep Service GmbH, Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden, HRB 29885) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung ist mit Eintragung im Register des Sitzes (Amtsgericht Wiesbaden, HRB 29851) am 09.11.2018 wirksam geworden. . Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2019-04-03: Bestellt als Geschäftsführerin: Böttger, Cornelia, Ellhofen, *10.04.1964, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2020-07-09: Nicht mehr Geschäftsführerin: Böttger, Cornelia, Ellhofen, *10.04.1964.