Bitte aktivieren Sie Cookies in Ihrem Browser, um sich einloggen zu können.
gut.org gAG
10997 BerlinDE
mind. 9 Mitarbeiter
28x HR-Bekanntmachungen:
2010-05-21:
Firma: gut.org gemeinnützige Aktiengesellschaft Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Schlesische Straße 26, 10997 Berlin Gegenstand: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (§§ 51 ff. AO). Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung; die Förderung der Religion; die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, auch durch Krankenhäuser im Sinne des § 67, und von Tierseuchen; die Förderung der Jugend- und Altenhilfe; die Förderung von Kunst und Kultur; die Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege; die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe; die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes; die Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung), ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten; die Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten, Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer, Förderung des Suchdienstes für Vermisste; die Förderung der Rettung aus Lebensgefahr, die Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung; die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens; die Förderung des Tierschutzes; die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit; die Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz; die Förderung der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene; die Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern; die Förderung des Schutzes von Ehe und Familie; die Förderung der Kriminalprävention; die Förderung des Sports (Schach gilt Sport); die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde; die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich dieses Gesetzes; hierzu gehören nicht Bestrebungen, die nur bestimmte Einzelinteressen staatsbürgerlicher Art verfolgen oder die auf den kommunalpolitischen Bereich beschränkt sind; die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke, die Förderung mildtätiger Zwecke durch Unterstützung bedürftiger Personen i. S. d. § 53 AO. Zweck der Gesellschaft ist das nationale und internationale Einwerben von Mitteln, insbesondere in Form von Geld-, Sach- und Arbeitsleistungen zur Finanzierung und Durchführung gemeinnütziger und mildtätiger Projekte im In- und Ausland (Mittelbeschaffung). Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Entwicklung und Betreiben von Internet-Plattformen, insbesondere www.betterplace.org, die Dritten die Finanzierung mildtätiger und gemeinnütziger Projekte erleichtern und die Kommunikation der Projektfortschritte zwischen allen Projektbeteiligten unterstützen soll; die Beschaffung von Mitteln zur Förderung von o. g. gemeinnützigen und mildtätigen Zwecken durch eine andere Körperschaft oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts gemäß § 58 Nr. 1 AO. Die gemeinnützigen und mildtätigen Zwecke müssen nicht gleichzeitig und in gleichem Maße verwirklicht werden. Gegenstand ist auch der Betrieb aller Geschäfte, die geeignet sind, den vorgenannten Gesellschaftszweck zu fördern. Die Gesellschaft ist berechtigt, Unternehmen im In- und Ausland zu erwerben, zu gründen oder sich daran zu beteiligen, sofern dies der Förderung der gemeinnützigen und mildtätigen Zwecke dient. Die Gesellschaft kann gleichermaßen die Trägerschaft für nichtrechtsfähige Stiftungen und auf der Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung die Verwaltung rechtsfähiger Stiftungen übernehmen sowie die Trägerschaft auf Gewinnerzielung ausgerichteter Gesellschaften. Weiterhin kann die Gesellschaft Stipendien vergeben, sofern der Stipendiat in die Verwirklichung der zuvor genannten Zwecke eingebunden wird. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Stamm- bzw. Grundkapital: 50.000,00 EUR Vertretungsregelung: Der Vorstand besteht aus bis zu 5 Mitgliedern. Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft kann einzelnen Vorstandsmitgliedern das Recht zur alleinigen Vertretung erteilen. Vorstand:; 1. Behnke, Till, *25.03.1979, Berlin; Vorstand:; 2. Tuchen, Michael, *17.04.1966, Berlin Prokura: 1. Eckert, Moritz, *13.09.1979, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem Vorstand oder einem weiteren Prokuristen Rechtsform: Aktiengesellschaft; Satzung vom 25.02.2010 mit Änderung vom gleichen Tag durch Einfügung eines genehmigten Kapitals und der entsprechenden Änderungen in den §§ 4 und 5. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der betterplace gemeinnützige Stiftungs-GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 110760 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 25.02.2010.; Der Vorstand ist durch Beschluss vom 25.02.2010 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 18.05.2013 gegen Bareinlagen um bis zu 25.000,00 EUR zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital 2010/I).
2010-12-07:
Stamm- bzw. Grundkapital: 55.000 EUR Rechtsform: Auf Grund der dem Vorstand durch Beschluss vom 25.02.2010 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals durch Beschluss des Vorstandes vom 13.10.2010 mit Zustimmung des Aufsichtsrates vom 13.10.2010 um 5.000 EUR auf 55.000 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 24.11.2010/30.11.2010 ist die Satzung geändert in § 3 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals). (Genehmigtes Kapital 2010/I) Rechtsverhaeltnis: Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 25.02.2010 ermächtigt das Grundkapital zu erhöhen. Das genehmigte Kapital beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 20.000 EUR Die Ermächtigung endet mit Ablauf des 18.05.2013. (Genehmigtes Kapital 2010/I).
2011-04-13:
Stamm- bzw. Grundkapital: 57.500,00 EUR Rechtsform: Auf Grund der dem Vorstand durch Beschluss vom 25.02.2010 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals mit Zustimmung des Aufsichtsrates vom 15.03.2011 um 2.500 EUR auf 57.500 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des hierzu ermächtigten Aufsichtsrates vom 15.03.2011 ist die Satzung geändert in § 3 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) und in § 4 (Genehmigtes Kapital). (Genehmigtes Kapital 2010/I) Rechtsverhaeltnis: Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 25.02.2010 ermächtigt das Grundkapital zu erhöhen. Das genehmigte Kapital beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 17.500 EUR Die Ermächtigung endet mit Ablauf des 18.05.2013. (Genehmigtes Kapital 2010/I).
2011-06-15:
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Es wurde eine neue Liste der Aufsichtsratsmitglieder eingereicht (§ 106 AktG)..
2011-06-16:
Gegenstand: (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (§§ 51 ff. AO). (2) Zwecke der Gesellschaft ist a. das nationale und internationale Einwerben von Spenden und Schenkungen (Beschaffung von Mitteln) - in Form von Geld-, Sach- oder Arbeitsleistungen - zur Finanzierung und Durchführung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Projekte im In- und Ausland. Die Mittelbeschaffung / Förderung kann den gesamten Katalog des § 52 Abs. 2 AO sowie §§ 53 und 54 AO umfassen. b. Die Förderung der Volks- und Berufsbildung sowie die Förderung der Forschung. (3) Zur Verwirklichung des Satzungszwecks a. gemäß (2) a. entwickelt und betreibt die Gesellschaft Internet-Plattformen, insbesondere www.betterplace.org. die in besonders effizienter Weise die Ansprache und Gewinnung von Spendern für die zu fördernden Zwecke im Sinne der AO ermöglichen und die Kommunikation der Projektfortschritte zwischen allen Projektbeteiligten unterstützen. b. gemäß (2) a. beschafft die Gesellschaft Mittel zur Förderung von o.g. gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Zwecken durch eine andere Körperschaft oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts gemäß § 58 Nr. 1 AO. c. gemäß (2) b. betreibt die Gesellschaft, unter anderem durch das betterplace lab i. Bildung und Weiterbildung der Allgemeinheit i.S. von § 52 Abs. 2 AO im Hinblick auf die Tätigkeiten von Organisationen und Körperschaften, die gemeinnützige Zwecke gemäß der AO verfolgen (ohne zwangsläufig steuerbegünstigt oder in Deutschland domiziliert zu sein), zur besseren Einschätzung ihrer Aktivitäten und zu deren Bewertung, z. B. durch Veranstaltung von Vorträgen und Schulungen, Organisation von Kursen, Tagungen und Symposien, Erstellung von Best-Practice-Listen, Ratingsystemen, Vertrauensmechanismen und Transparenzkriterien, ii. Bildung und Weiterbildung i.S. von § 52 Abs. 2 AO von Fuktionsträgern von Organisationen und Körperschaften, die gemeinnützige Zwecke gemäß der AO verfolgen (ohne zwangsläufig steuerbegünstigt oder in Deutschland domiziliert zu sein), insbesondere im Bereich Fundraising, Kommunikation und Medien, Strategie und Projektmanagement, durch Veranstaltung von Kursen, Tagungen, Symposien sowie Schulungen (auch unter Einbeziehung konkreter Fragestellungen), so z.B. in Form von Bildungsmaßnahmen für Funktionsträger, die die Steigerung der Fundraising- und Kommunikationskompetenz der genannten gemeinnützigen Organisationen und Körperschaften zum Ziel haben, und indem den Funktionsträgern eine direkte Aus- bzw. Weiterbildung durch die Erarbeitung und Zurverfügungstellung von Planungsunterlagen und durch die Mitarbeit in den Organisationen gegeben wird, iii. Entwicklung, Aufbau und Betrieb geeigneter Kommunikationsinstrumente bzw. -medien, die die Förderung der Bildung im genannten Sinne unterstützen (z.B. geeignete Internetplattformen, Printmedien, Newsletter etc.), iv. Trägerschaft von Einrichtungen, die geeignete Bildungsmaßnahmen zum Thema Fundraising und Kommunikation anbieten, v. Durchführung und/oder Vergabe von Forschungsaufträgen zu ausgewählten Fragen der Bildung im genannten Sinne zur Entwicklung von innovativen Konzepten zum Thema Fundraising, Kommunikation und Medien, Strategie und Projektmanagement etc., vI. Evaluation und zeitnahe Verbreitung von Forschungs- und Projektergebnissen. (4) Die gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Zwecke müssen nicht gleichzeitig und in gleichem Maße verwirklicht werden. (5) Die gemeinnützigen und mildtätigen Zwecke müssen nicht gleichzeitig und in gleichem Maße verwirklicht werden. Rechtsform: Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 27.05.2011 ist die Satzung geändert in § 2 (Gegenstand) und § 8 (Zusammensetzung des Aufsichtsrats, Amtsdauer, Amtsniederlegung)..
2011-08-03:
Nicht mehr Vorstand:; 2. Tuchen, Michael; Vorstand:; 3. Dr. Breidenbach, Joana, *16.05.1965, Berlin; Vorstand:; 4. Eckert, Moritz, *13.09.1979, Berlin Prokura: Nicht mehr Prokurist:; 1. Eckert, Moritz; 2. Tillack, Alexander, *10.09.1978, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem Vorstand.
2012-10-24:
Stamm- bzw. Grundkapital: 59.500,00 EUR Rechtsform: Auf Grund der dem Vorstand durch Beschluss vom 25.02.2010 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 26.07.2012 um 2.000 EUR auf 59.500 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des hierzu ermächtigten Aufsichtsrats vom 26.07.2012 ist die Satzung geändert in § 3 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) und § 4 (Genehmigtes Kapital). (Genehmigtes Kapital 2010/I) Rechtsverhaeltnis: Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 25.02.2010 ermächtigt das Grundkapital zu erhöhen. Das genehmigte Kapital beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 15.500 EUR. Die Ermächtigung endet mit Ablauf des 18.05.2013. (Genehmigtes Kapital 2010/I).
2012-10-24:
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Es wurde eine neue Liste der Aufsichtsratsmitglieder eingereicht (§ 106 AktG)..
2013-06-25:
Vorstand:; 5. Kraus, Christian, *03.07.1974, Berlin; Vorstand:; 6. Tillack, Alexander, *10.09.1978, Berlin.
2013-11-15:
Rechtsform: Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 29.08.2013 ist die Satzung geändert in § 4 Abs. 2 bis 4 (Genehmigtes Kapital). Rechtsverhaeltnis: Das genehmigte Kapital vom 25.02.2013 ist durch Zeitablauf erloschen. (Genehmigtes Kapital 2010/I); Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 29.08.2013 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 14.11.2016 gegen Bar- oder Sacheinlage einmalig oder mehrmals um bis zu 15.500 EUR auf bis zu 75.000 EUR zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital 2013/I)
2014-01-20:
Nicht mehr Vorstand: 1. Behnke, Till
2014-06-05:
Nicht mehr Vorstand: 6. Tillack, Alexander
2014-07-09:
Vorstand: 7. Tuchen, Michael, *17.04.1966, Berlin
2014-11-11:
org gemeinnützige Aktiengesellschaft, Berlin, Schlesische Straße 26, 10997 Berlin. Nicht mehr Vorstand: 4. Eckert, Moritz; Änderung zu Nr. 7: hinsichtlich der Vertretungsbefugnis. Nunmehr: Vorstand: Tuchen, Michael; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter der betterplace Solutions GmbH, Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 110824 B) abzuschließen; Prokura: 3. Lampe, Björn, *15.09.1974, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem Vorstand
2014-11-11:
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Es wurde eine neue Liste der Aufsichtsratsmitglieder eingereicht (§ 106 AktG).
2015-09-01:
Nicht mehr Vorstand: 3. Dr. Breidenbach, Joana; Vorstand: 8. Lampe, Björn, *15.09.1974, Berlin; Prokura: Nicht mehr Prokurist: 3. Lampe, Björn; Rechtsform: Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16.07.2015 ist die Satzung geändert in §§ 8 (Zusammensetzung, Amtsdauer, Amtsniederlegung des Aufsichtsrats) und 12 (Beschlussfassung des Aufsichtsrats).
2015-11-30:
Stamm- bzw. Grundkapital: 60.940,00 EUR; Rechtsform: Auf Grund der dem Vorstand durch Beschluss der Hauptversammlung vom 29.08.2013 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals mit Zustimmung des Aufsichtsrats um 1.440,00 EUR auf 60.940,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des hierzu ermächtigten Aufsichtsrates vom 30.06.2015 ist die Satzung geändert in § 3 und § 4 (Genehmigtes Kapital). (Genehmigtes Kapital 2013/I); Rechtsverhaeltnis: Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 29.08.2015 ermächtigt das Grundkapital zu erhöhen. Das genehmigte Kapital beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 14.060 EUR Die Ermächtigung endet mit Ablauf des 14.11.2016. (Genehmigtes Kapital 2013/I)
2015-11-30:
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Es wurde eine neue Liste der Aufsichtsratsmitglieder eingereicht .
2016-06-02:
Prokura: Nicht mehr Prokurist: 2. Tillack, Alexander
2016-10-19:
Gegenstand: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung (§§ 51 ff. AO). (2) Zweck der Gesellschaft ist a. das nationale und internationale Einwerben von Spenden und Schenkungen (Beschaffung von Mitteln) - in Form von Geld-, Sach- oder Arbeitsleistungen - zur Finanzierung und Durchführung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Projekte im In- und Ausland. Die Mittelbeschaffung / Förderung kann den gesamten Katalog des § 52 Abs. 2 AO sowie §§ 53 und 54 AO umfassen. b. Die Förderung der Volks- und Berufsbildung sowie die Förderung der Forschung. (3) Zur Verwirklichung des Satzungszwecks a. gemäß (2) a. entwickelt und betreibt die Gesellschaft Internet-Plattformen, insbesondere www.betterplace.org. die in besonders effizienter Weise die Ansprache und Gewinnung von Spendern für die zu fördernden Zwecke im Sinne der AO ermöglichen und die Kommunikation der Projektfortschritte zwischen allen Projektbeteiligten unterstützen. b. gemäß (2) a. beschafft die Gesellschaft Mittel zur Förderung von o.g. gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Zwecken durch eine andere Körperschaft oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts gemäß § 58 Nr. 1 AO. c. gemäß (2) b. betreibt die Gesellschaft, unter anderem durch das betterplace lab I. Bildung und Weiterbildung der Allgemeinheit i.S. von § 52 Abs. 2 AO im Hinblick auf die Tätigkeiten von Organisationen und Körperschaften, die gemeinnützige Zwecke gemäß der AO verfolgen (ohne zwangsläufig steuerbegünstigt oder in Deutschland domiziliert zu sein), zur besseren Einschätzung ihrer Aktivitäten und zu deren Bewertung, z. B. durch Veranstaltung von Vorträgen und Schulungen, Organisation von Kursen, Tagungen und Symposien, Erstellung von Best-Practice-Listen, Ratingsystemen, Vertrauensmechanismen und Transparenzkriterien, II. Bildung und Weiterbildung i.S. von § 52 Abs. 2 AO von Funktionsträgern von Organisationen und Körperschaften, die gemeinnützige Zwecke gemäß der AO verfolgen (ohne zwangsläufig steuerbegünstigt oder in Deutschland domiziliert zu sein), insbesondere im Bereich Fundraising, Kommunikation und Medien, Strategie und Projektmanagement, durch Veranstaltung von Kursen, Tagungen, Symposien sowie Schulungen (auch unter Einbeziehung konkreter Fragestellungen), so z.B. in Form von Bildungsmaßnahmen für Funktionsträger, die die Steigerung der Fundraising- und Kommunikationskompetenz der genannten gemeinnützigen Organisationen und Körperschaften zum Ziel haben, und indem den Funktionsträgern eine direkte Aus- bzw. Weiterbildung durch die Erarbeitung und Zurverfügungstellung von Planungsunterlagen und durch die Mitarbeit in den Organisationen gegeben wird, III. Entwicklung, Aufbau und Betrieb geeigneter Kommunikationsinstrumente bzw. -medien, die die Förderung der Bildung im genannten Sinne unterstützen (z.B. geeignete Internetplattformen, Printmedien, Newsletter etc.), IV. Trägerschaft von Einrichtungen, die geeignete Bildungsmaßnahmen zum Thema Fundraising und Kommunikation anbieten, V. Durchführung und/oder Vergabe von Forschungsaufträgen zu ausgewählten Fragen der Bildung im genannten Sinne zur Entwicklung von innovativen Konzepten zum Thema Fundraising, Kommunikation und Medien, Strategie und Projektmanagement etc., VI. Evaluation und zeitnahe Verbreitung von Forschungs- und Projektergebnissen. (4) Die gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Zwecke müssen nicht gleichzeitig und in gleichem Maße verwirklicht werden. (5) Die gemeinnützigen und mildtätigen Zwecke müssen nicht gleichzeitig und in gleichem Maße verwirklicht werden. (6) Gegenstand ist auch der Betrieb aller Geschäfte, die geeignet sind, den vorgenannten Gesellschaftszweck zu fördern. Die Gesellschaft ist berechtigt, Unternehmen im In-und Ausland zu erwerben, zu gründen oder sich daran zu beteiligen, sofern dies der Förderung der gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecke dient. Die Gesellschaft kann gleichermaßen die Trägerschaft für nichtrechtsfähige Stiftungen und auf der Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung die Verwaltung rechtsfähiger Stiftungen übernehmen sowie die Trägerschaft für Gewinnerzielung ausgerichteter Gesellschaften. Weiterhin kann die Gesellschaft Stipendien vergeben, sofern der Stipendiat in die Verwirklichung der zuvor genannten Zwecke eingebunden wird. (7) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (8) Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten, §58 AO bleibt jedoch unberührt. (9) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Vorstand: 9. Klandny, Timo, *15.03.1975, Berlin; Vorstand: 10. Silbernagl, Carolin, *20.01.1981, Berlin; Nicht mehr Vorstand: 7. Tuchen, Michael; Rechtsform: Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 05.07.2016 ist die Satzung umfassend geändert, u.a.in § 2 (Gegenstand)
2016-10-21:
Die Eintragung zu Nr. 9 ist von Amts wegen wie folgt berichtigt: Vorstand: Kladny, Timo, *15.03.1975, Berlin
2017-05-04:
Nicht mehr Vorstand: 5. Kraus, Christian
2017-05-04:
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Es wurde eine neue Liste der Aufsichtsratsmitglieder eingereicht .
2017-09-18:
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Es wurde eine neue Liste der Aufsichtsratsmitglieder eingereicht .
2017-09-25:
Prokura: 4. Filipovic, Theresa, *10.04.1979, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem Vorstand
2018-11-16:
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Es wurde eine neue Liste der Aufsichtsratsmitglieder eingereicht .
2020-09-16:
Nicht mehr Vorstand: 10. Silbernagl, Carolin; Vorstand: 11. Oldenburg, Felix, *22.06.1976, Berlin; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungsplans vom 10.08.2020 und 10.09.2020 und der Zustimmungsbeschlüsse vom jeweils selben Tage Teile ihres Vermögens zur Neugründung auf die betterplace lab gemeinnützige GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 221087) übertragen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
2021-08-31:
Gegenstand: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabeordnung (§§ 51 ff. AO). (2) Zweck der Gesellschaft ist a. das nationale und internationale Einwerben von Spenden und Schenkungen (Beschaffung von Mitteln) - in Form von Geld-, Sach- oder Arbeitsleistungen - zur Finanzierung und Durchführung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Projekte im In- und Ausland. Die Mittelbeschaffung / Förderung kann den gesamten jeweils aktuell gültigen Katalog des § 52 Abs. 2 AO sowie §§ 53 und 54 AO umfassen. b. die Förderung der Volks- und Berufsbildung sowie die Förderung der Forschung. (3) Zur Verwirklichung des Satzungszwecks a. gemäß (2) a. entwickelt und betreibt die Gesellschaft Internet-Plattformen, insbesondere www.betterplace.org, die in besonders effizienter Weise die Ansprache und Gewinnung von Spendern für die zu fördernden Zwecke im Sinne der AO ermöglichen und die Kommunikation der Projektfortschriftte zwischen allen Projektbeteiligten unterstützen. b. gemäß (2) a. wendet die Gesellschaft Mittel anderen Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts gemäß § 58 Nr. 1 Satz 1 AO zur Verwirklichung der in (2) genannten gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken zu. Diese Mittelzuwendung ist, wie sich aus (3) a. und c. ergibt, nicht die einzige Art der Zweckverwirklichung. c. gemäß (2) b. betreibt die Gesellschaft, unter anderem durch die betteplace academy i. Bildung und Weiterbildung der Allgemeinheit i.S. von § 52 Abs. 2 AO im Hinblick auf die Tätigkeiten von Organisationen und Körperschaften, die gemeinnützige Zwecke gemäß der AO verfolgen (ohne zwangsläufig steuerbegünstigt oder in Deutschland domiziliert zu sein), zur besseren Einschätzung ihrer Aktivitäten und zu deren Bewertung, z. B. durch Veranstaltung von Vorträgen und Schulungen, Organisation von Kursen, Workshops, Tagungen und Symposien, Erstellung von Best-Practice-Listen, Ratingsystemen, Vertrauensmechanismen und Transparenzkriterien, ii. Bildung und Weiterbildung i. S. von § 52 Abs. 2 AO von Funktionsträgern und Mitarbeitern von Organisationen und Körperschaften, die gemeinnützige Zwecke gemäß der AO verfolgen (ohne zwangsläufig steuerbegünstigt oder insbesondere im Bereich Fundraising, Finanzierung, Kommunikation und Medien, Administration, Strategie und Projektmanagement, Arbeits- und Organisationskultur, Ehrenamt und digitaler Wandel durch Veranstaltung von Kursen, Workshops, Webinaren, Tagungen, Symposien, sowie Schulungen (auch unter Einbeziehung konkreter Fragestellungen), so z.B. in Form von Bildungsmaßnahmen für Funktionsträger und Mitarbeiter, die u.a. die Steigerung der Fundraising- und Kommunikationskompetenz der genannten gemeinnützigen Organisationen und Körperschaften zum Ziel haben, und indem den Funktionsträgern und Mitarbeitern eine direkte Aus- bzw. Weiterbildung durch die Erarbeitung und Zurverfügungstellung von Planungsunterlagen und durch die Mitarbeit in den Organisationen gegeben wird, iii. Entwicklung, Aufbau und Betrieb geeigneter Kommunikationsinstrumente bzw. - medien, die die Förderung der Bildung im genannten Sinne unterstützen (z.B. geeignete Internetplattformen, Printmedien, Newsletter etc.), iv. Trägerschaft von Einrichtungen, die geeignete Bildungsmaßnahmen zu den genannten Themen anbieten, v. Durchführung und/oder Vergabe von Forschungsaufträgen zu ausgewählten Fragen der Bildung im genannten Sinne zur Entwicklung von innovativen Konzepten zum Thema Fundraising, Finanzierung, Kommunikation und Medien, Administration, Strategie und Projektmanagement, Arbeits- und Organisationskultur, Ehrenamt und digitaler Wandel etc. und zu ausgewählten Fragen der Digitalisierung der genannten Themen und der Gesundheit. vi. Evaluation und zeitnahe Verbreitung von Forschungs- und Projektergebnissen. d. gemäß (2) kann die Gesellschaft zur Verwicklichung eines in (2) genannten gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecks Kooperationsleistungen an andere Körperschaften, die selbst die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, erbringen. e. gemäß (2) kann sich die Gesellschaft zur Verwirklichung eines in (2) genannten gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecks eines Kooperationspartners (andere Körperschaften, die selbst die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllt) bedienen. (4) Die gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Zwecke müssen nicht gleichzeitig und in gleichem Maße verwirklicht werden. (5) Die gemeinnützigen und mildtätigen Zwecke müssen nicht gleichzeitig und in gleichem Maße verwirklicht werden. (6) Gegenstand ist auch der Betrieb aller Geschäfte, die geeignet sind, den vorgenannten Gesellschaftszweck zu fördern. Die Gesellschaft ist berechtigt, Unternehmen im In- und Ausland zu erwerben, zu gründen oder sich daran zu beteiligen, sofern dies der Förderung der gemeinnützigen und mildtätigen Zwecke dient. Die Gesellschaft kann gleichermaßen die Trägerschaft für nichtrechtsfähige Stiftungen und auf der Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung die Verwaltung rechtsfähiger Stiftungen übernehmen sowie die Trägerschaft auf Gewinnerzielung ausgerichteter Gesellschaften. Weiterhin kann die Gesellschaft Stipendien vergeben, sofern der Stipendiat in die Verwirklichung der zuvor genannten Zwecke eingebunden wird. (7) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (8) Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten; § 58 AO bleibt jedoch unberührt. (9) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Rechtsform: Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 25.08.2021 ist die Satzung geändert in § 2 (Gegenstand).
2010-05-21:
Firma: gut.org gemeinnützige Aktiengesellschaft Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Schlesische Straße 26, 10997 Berlin Gegenstand: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (§§ 51 ff. AO). Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung; die Förderung der Religion; die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, auch durch Krankenhäuser im Sinne des § 67, und von Tierseuchen; die Förderung der Jugend- und Altenhilfe; die Förderung von Kunst und Kultur; die Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege; die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe; die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes; die Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung), ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten; die Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten, Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer, Förderung des Suchdienstes für Vermisste; die Förderung der Rettung aus Lebensgefahr, die Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung; die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens; die Förderung des Tierschutzes; die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit; die Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz; die Förderung der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene; die Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern; die Förderung des Schutzes von Ehe und Familie; die Förderung der Kriminalprävention; die Förderung des Sports (Schach gilt Sport); die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde; die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich dieses Gesetzes; hierzu gehören nicht Bestrebungen, die nur bestimmte Einzelinteressen staatsbürgerlicher Art verfolgen oder die auf den kommunalpolitischen Bereich beschränkt sind; die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke, die Förderung mildtätiger Zwecke durch Unterstützung bedürftiger Personen i. S. d. § 53 AO. Zweck der Gesellschaft ist das nationale und internationale Einwerben von Mitteln, insbesondere in Form von Geld-, Sach- und Arbeitsleistungen zur Finanzierung und Durchführung gemeinnütziger und mildtätiger Projekte im In- und Ausland (Mittelbeschaffung). Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Entwicklung und Betreiben von Internet-Plattformen, insbesondere www.betterplace.org, die Dritten die Finanzierung mildtätiger und gemeinnütziger Projekte erleichtern und die Kommunikation der Projektfortschritte zwischen allen Projektbeteiligten unterstützen soll; die Beschaffung von Mitteln zur Förderung von o. g. gemeinnützigen und mildtätigen Zwecken durch eine andere Körperschaft oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts gemäß § 58 Nr. 1 AO. Die gemeinnützigen und mildtätigen Zwecke müssen nicht gleichzeitig und in gleichem Maße verwirklicht werden. Gegenstand ist auch der Betrieb aller Geschäfte, die geeignet sind, den vorgenannten Gesellschaftszweck zu fördern. Die Gesellschaft ist berechtigt, Unternehmen im In- und Ausland zu erwerben, zu gründen oder sich daran zu beteiligen, sofern dies der Förderung der gemeinnützigen und mildtätigen Zwecke dient. Die Gesellschaft kann gleichermaßen die Trägerschaft für nichtrechtsfähige Stiftungen und auf der Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung die Verwaltung rechtsfähiger Stiftungen übernehmen sowie die Trägerschaft auf Gewinnerzielung ausgerichteter Gesellschaften. Weiterhin kann die Gesellschaft Stipendien vergeben, sofern der Stipendiat in die Verwirklichung der zuvor genannten Zwecke eingebunden wird. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Stamm- bzw. Grundkapital: 50.000,00 EUR Vertretungsregelung: Der Vorstand besteht aus bis zu 5 Mitgliedern. Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft kann einzelnen Vorstandsmitgliedern das Recht zur alleinigen Vertretung erteilen. Vorstand:; 1. Behnke, Till, *25.03.1979, Berlin; Vorstand:; 2. Tuchen, Michael, *17.04.1966, Berlin Prokura: 1. Eckert, Moritz, *13.09.1979, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem Vorstand oder einem weiteren Prokuristen Rechtsform: Aktiengesellschaft; Satzung vom 25.02.2010 mit Änderung vom gleichen Tag durch Einfügung eines genehmigten Kapitals und der entsprechenden Änderungen in den §§ 4 und 5. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der betterplace gemeinnützige Stiftungs-GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 110760 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 25.02.2010.; Der Vorstand ist durch Beschluss vom 25.02.2010 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 18.05.2013 gegen Bareinlagen um bis zu 25.000,00 EUR zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital 2010/I).
2010-12-07:
Stamm- bzw. Grundkapital: 55.000 EUR Rechtsform: Auf Grund der dem Vorstand durch Beschluss vom 25.02.2010 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals durch Beschluss des Vorstandes vom 13.10.2010 mit Zustimmung des Aufsichtsrates vom 13.10.2010 um 5.000 EUR auf 55.000 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 24.11.2010/30.11.2010 ist die Satzung geändert in § 3 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals). (Genehmigtes Kapital 2010/I) Rechtsverhaeltnis: Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 25.02.2010 ermächtigt das Grundkapital zu erhöhen. Das genehmigte Kapital beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 20.000 EUR Die Ermächtigung endet mit Ablauf des 18.05.2013. (Genehmigtes Kapital 2010/I).
2011-04-13:
Stamm- bzw. Grundkapital: 57.500,00 EUR Rechtsform: Auf Grund der dem Vorstand durch Beschluss vom 25.02.2010 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals mit Zustimmung des Aufsichtsrates vom 15.03.2011 um 2.500 EUR auf 57.500 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des hierzu ermächtigten Aufsichtsrates vom 15.03.2011 ist die Satzung geändert in § 3 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) und in § 4 (Genehmigtes Kapital). (Genehmigtes Kapital 2010/I) Rechtsverhaeltnis: Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 25.02.2010 ermächtigt das Grundkapital zu erhöhen. Das genehmigte Kapital beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 17.500 EUR Die Ermächtigung endet mit Ablauf des 18.05.2013. (Genehmigtes Kapital 2010/I).
2011-06-15:
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Es wurde eine neue Liste der Aufsichtsratsmitglieder eingereicht (§ 106 AktG)..
2011-06-16:
Gegenstand: (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (§§ 51 ff. AO). (2) Zwecke der Gesellschaft ist a. das nationale und internationale Einwerben von Spenden und Schenkungen (Beschaffung von Mitteln) - in Form von Geld-, Sach- oder Arbeitsleistungen - zur Finanzierung und Durchführung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Projekte im In- und Ausland. Die Mittelbeschaffung / Förderung kann den gesamten Katalog des § 52 Abs. 2 AO sowie §§ 53 und 54 AO umfassen. b. Die Förderung der Volks- und Berufsbildung sowie die Förderung der Forschung. (3) Zur Verwirklichung des Satzungszwecks a. gemäß (2) a. entwickelt und betreibt die Gesellschaft Internet-Plattformen, insbesondere www.betterplace.org. die in besonders effizienter Weise die Ansprache und Gewinnung von Spendern für die zu fördernden Zwecke im Sinne der AO ermöglichen und die Kommunikation der Projektfortschritte zwischen allen Projektbeteiligten unterstützen. b. gemäß (2) a. beschafft die Gesellschaft Mittel zur Förderung von o.g. gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Zwecken durch eine andere Körperschaft oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts gemäß § 58 Nr. 1 AO. c. gemäß (2) b. betreibt die Gesellschaft, unter anderem durch das betterplace lab i. Bildung und Weiterbildung der Allgemeinheit i.S. von § 52 Abs. 2 AO im Hinblick auf die Tätigkeiten von Organisationen und Körperschaften, die gemeinnützige Zwecke gemäß der AO verfolgen (ohne zwangsläufig steuerbegünstigt oder in Deutschland domiziliert zu sein), zur besseren Einschätzung ihrer Aktivitäten und zu deren Bewertung, z. B. durch Veranstaltung von Vorträgen und Schulungen, Organisation von Kursen, Tagungen und Symposien, Erstellung von Best-Practice-Listen, Ratingsystemen, Vertrauensmechanismen und Transparenzkriterien, ii. Bildung und Weiterbildung i.S. von § 52 Abs. 2 AO von Fuktionsträgern von Organisationen und Körperschaften, die gemeinnützige Zwecke gemäß der AO verfolgen (ohne zwangsläufig steuerbegünstigt oder in Deutschland domiziliert zu sein), insbesondere im Bereich Fundraising, Kommunikation und Medien, Strategie und Projektmanagement, durch Veranstaltung von Kursen, Tagungen, Symposien sowie Schulungen (auch unter Einbeziehung konkreter Fragestellungen), so z.B. in Form von Bildungsmaßnahmen für Funktionsträger, die die Steigerung der Fundraising- und Kommunikationskompetenz der genannten gemeinnützigen Organisationen und Körperschaften zum Ziel haben, und indem den Funktionsträgern eine direkte Aus- bzw. Weiterbildung durch die Erarbeitung und Zurverfügungstellung von Planungsunterlagen und durch die Mitarbeit in den Organisationen gegeben wird, iii. Entwicklung, Aufbau und Betrieb geeigneter Kommunikationsinstrumente bzw. -medien, die die Förderung der Bildung im genannten Sinne unterstützen (z.B. geeignete Internetplattformen, Printmedien, Newsletter etc.), iv. Trägerschaft von Einrichtungen, die geeignete Bildungsmaßnahmen zum Thema Fundraising und Kommunikation anbieten, v. Durchführung und/oder Vergabe von Forschungsaufträgen zu ausgewählten Fragen der Bildung im genannten Sinne zur Entwicklung von innovativen Konzepten zum Thema Fundraising, Kommunikation und Medien, Strategie und Projektmanagement etc., vI. Evaluation und zeitnahe Verbreitung von Forschungs- und Projektergebnissen. (4) Die gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Zwecke müssen nicht gleichzeitig und in gleichem Maße verwirklicht werden. (5) Die gemeinnützigen und mildtätigen Zwecke müssen nicht gleichzeitig und in gleichem Maße verwirklicht werden. Rechtsform: Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 27.05.2011 ist die Satzung geändert in § 2 (Gegenstand) und § 8 (Zusammensetzung des Aufsichtsrats, Amtsdauer, Amtsniederlegung)..
2011-08-03:
Nicht mehr Vorstand:; 2. Tuchen, Michael; Vorstand:; 3. Dr. Breidenbach, Joana, *16.05.1965, Berlin; Vorstand:; 4. Eckert, Moritz, *13.09.1979, Berlin Prokura: Nicht mehr Prokurist:; 1. Eckert, Moritz; 2. Tillack, Alexander, *10.09.1978, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem Vorstand.
2012-10-24:
Stamm- bzw. Grundkapital: 59.500,00 EUR Rechtsform: Auf Grund der dem Vorstand durch Beschluss vom 25.02.2010 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 26.07.2012 um 2.000 EUR auf 59.500 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des hierzu ermächtigten Aufsichtsrats vom 26.07.2012 ist die Satzung geändert in § 3 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) und § 4 (Genehmigtes Kapital). (Genehmigtes Kapital 2010/I) Rechtsverhaeltnis: Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 25.02.2010 ermächtigt das Grundkapital zu erhöhen. Das genehmigte Kapital beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 15.500 EUR. Die Ermächtigung endet mit Ablauf des 18.05.2013. (Genehmigtes Kapital 2010/I).
2012-10-24:
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Es wurde eine neue Liste der Aufsichtsratsmitglieder eingereicht (§ 106 AktG)..
2013-06-25:
Vorstand:; 5. Kraus, Christian, *03.07.1974, Berlin; Vorstand:; 6. Tillack, Alexander, *10.09.1978, Berlin.
2013-11-15:
Rechtsform: Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 29.08.2013 ist die Satzung geändert in § 4 Abs. 2 bis 4 (Genehmigtes Kapital). Rechtsverhaeltnis: Das genehmigte Kapital vom 25.02.2013 ist durch Zeitablauf erloschen. (Genehmigtes Kapital 2010/I); Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 29.08.2013 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 14.11.2016 gegen Bar- oder Sacheinlage einmalig oder mehrmals um bis zu 15.500 EUR auf bis zu 75.000 EUR zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital 2013/I)
2014-01-20:
Nicht mehr Vorstand: 1. Behnke, Till
2014-06-05:
Nicht mehr Vorstand: 6. Tillack, Alexander
2014-07-09:
Vorstand: 7. Tuchen, Michael, *17.04.1966, Berlin
2014-11-11:
org gemeinnützige Aktiengesellschaft, Berlin, Schlesische Straße 26, 10997 Berlin. Nicht mehr Vorstand: 4. Eckert, Moritz; Änderung zu Nr. 7: hinsichtlich der Vertretungsbefugnis. Nunmehr: Vorstand: Tuchen, Michael; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter der betterplace Solutions GmbH, Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 110824 B) abzuschließen; Prokura: 3. Lampe, Björn, *15.09.1974, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem Vorstand
2014-11-11:
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Es wurde eine neue Liste der Aufsichtsratsmitglieder eingereicht (§ 106 AktG).
2015-09-01:
Nicht mehr Vorstand: 3. Dr. Breidenbach, Joana; Vorstand: 8. Lampe, Björn, *15.09.1974, Berlin; Prokura: Nicht mehr Prokurist: 3. Lampe, Björn; Rechtsform: Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16.07.2015 ist die Satzung geändert in §§ 8 (Zusammensetzung, Amtsdauer, Amtsniederlegung des Aufsichtsrats) und 12 (Beschlussfassung des Aufsichtsrats).
2015-11-30:
Stamm- bzw. Grundkapital: 60.940,00 EUR; Rechtsform: Auf Grund der dem Vorstand durch Beschluss der Hauptversammlung vom 29.08.2013 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals mit Zustimmung des Aufsichtsrats um 1.440,00 EUR auf 60.940,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des hierzu ermächtigten Aufsichtsrates vom 30.06.2015 ist die Satzung geändert in § 3 und § 4 (Genehmigtes Kapital). (Genehmigtes Kapital 2013/I); Rechtsverhaeltnis: Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 29.08.2015 ermächtigt das Grundkapital zu erhöhen. Das genehmigte Kapital beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 14.060 EUR Die Ermächtigung endet mit Ablauf des 14.11.2016. (Genehmigtes Kapital 2013/I)
2015-11-30:
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Es wurde eine neue Liste der Aufsichtsratsmitglieder eingereicht .
2016-06-02:
Prokura: Nicht mehr Prokurist: 2. Tillack, Alexander
2016-10-19:
Gegenstand: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung (§§ 51 ff. AO). (2) Zweck der Gesellschaft ist a. das nationale und internationale Einwerben von Spenden und Schenkungen (Beschaffung von Mitteln) - in Form von Geld-, Sach- oder Arbeitsleistungen - zur Finanzierung und Durchführung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Projekte im In- und Ausland. Die Mittelbeschaffung / Förderung kann den gesamten Katalog des § 52 Abs. 2 AO sowie §§ 53 und 54 AO umfassen. b. Die Förderung der Volks- und Berufsbildung sowie die Förderung der Forschung. (3) Zur Verwirklichung des Satzungszwecks a. gemäß (2) a. entwickelt und betreibt die Gesellschaft Internet-Plattformen, insbesondere www.betterplace.org. die in besonders effizienter Weise die Ansprache und Gewinnung von Spendern für die zu fördernden Zwecke im Sinne der AO ermöglichen und die Kommunikation der Projektfortschritte zwischen allen Projektbeteiligten unterstützen. b. gemäß (2) a. beschafft die Gesellschaft Mittel zur Förderung von o.g. gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Zwecken durch eine andere Körperschaft oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts gemäß § 58 Nr. 1 AO. c. gemäß (2) b. betreibt die Gesellschaft, unter anderem durch das betterplace lab I. Bildung und Weiterbildung der Allgemeinheit i.S. von § 52 Abs. 2 AO im Hinblick auf die Tätigkeiten von Organisationen und Körperschaften, die gemeinnützige Zwecke gemäß der AO verfolgen (ohne zwangsläufig steuerbegünstigt oder in Deutschland domiziliert zu sein), zur besseren Einschätzung ihrer Aktivitäten und zu deren Bewertung, z. B. durch Veranstaltung von Vorträgen und Schulungen, Organisation von Kursen, Tagungen und Symposien, Erstellung von Best-Practice-Listen, Ratingsystemen, Vertrauensmechanismen und Transparenzkriterien, II. Bildung und Weiterbildung i.S. von § 52 Abs. 2 AO von Funktionsträgern von Organisationen und Körperschaften, die gemeinnützige Zwecke gemäß der AO verfolgen (ohne zwangsläufig steuerbegünstigt oder in Deutschland domiziliert zu sein), insbesondere im Bereich Fundraising, Kommunikation und Medien, Strategie und Projektmanagement, durch Veranstaltung von Kursen, Tagungen, Symposien sowie Schulungen (auch unter Einbeziehung konkreter Fragestellungen), so z.B. in Form von Bildungsmaßnahmen für Funktionsträger, die die Steigerung der Fundraising- und Kommunikationskompetenz der genannten gemeinnützigen Organisationen und Körperschaften zum Ziel haben, und indem den Funktionsträgern eine direkte Aus- bzw. Weiterbildung durch die Erarbeitung und Zurverfügungstellung von Planungsunterlagen und durch die Mitarbeit in den Organisationen gegeben wird, III. Entwicklung, Aufbau und Betrieb geeigneter Kommunikationsinstrumente bzw. -medien, die die Förderung der Bildung im genannten Sinne unterstützen (z.B. geeignete Internetplattformen, Printmedien, Newsletter etc.), IV. Trägerschaft von Einrichtungen, die geeignete Bildungsmaßnahmen zum Thema Fundraising und Kommunikation anbieten, V. Durchführung und/oder Vergabe von Forschungsaufträgen zu ausgewählten Fragen der Bildung im genannten Sinne zur Entwicklung von innovativen Konzepten zum Thema Fundraising, Kommunikation und Medien, Strategie und Projektmanagement etc., VI. Evaluation und zeitnahe Verbreitung von Forschungs- und Projektergebnissen. (4) Die gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Zwecke müssen nicht gleichzeitig und in gleichem Maße verwirklicht werden. (5) Die gemeinnützigen und mildtätigen Zwecke müssen nicht gleichzeitig und in gleichem Maße verwirklicht werden. (6) Gegenstand ist auch der Betrieb aller Geschäfte, die geeignet sind, den vorgenannten Gesellschaftszweck zu fördern. Die Gesellschaft ist berechtigt, Unternehmen im In-und Ausland zu erwerben, zu gründen oder sich daran zu beteiligen, sofern dies der Förderung der gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecke dient. Die Gesellschaft kann gleichermaßen die Trägerschaft für nichtrechtsfähige Stiftungen und auf der Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung die Verwaltung rechtsfähiger Stiftungen übernehmen sowie die Trägerschaft für Gewinnerzielung ausgerichteter Gesellschaften. Weiterhin kann die Gesellschaft Stipendien vergeben, sofern der Stipendiat in die Verwirklichung der zuvor genannten Zwecke eingebunden wird. (7) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (8) Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten, §58 AO bleibt jedoch unberührt. (9) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Vorstand: 9. Klandny, Timo, *15.03.1975, Berlin; Vorstand: 10. Silbernagl, Carolin, *20.01.1981, Berlin; Nicht mehr Vorstand: 7. Tuchen, Michael; Rechtsform: Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 05.07.2016 ist die Satzung umfassend geändert, u.a.in § 2 (Gegenstand)
2016-10-21:
Die Eintragung zu Nr. 9 ist von Amts wegen wie folgt berichtigt: Vorstand: Kladny, Timo, *15.03.1975, Berlin
2017-05-04:
Nicht mehr Vorstand: 5. Kraus, Christian
2017-05-04:
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Es wurde eine neue Liste der Aufsichtsratsmitglieder eingereicht .
2017-09-18:
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Es wurde eine neue Liste der Aufsichtsratsmitglieder eingereicht .
2017-09-25:
Prokura: 4. Filipovic, Theresa, *10.04.1979, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem Vorstand
2018-11-16:
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Es wurde eine neue Liste der Aufsichtsratsmitglieder eingereicht .
2020-09-16:
Nicht mehr Vorstand: 10. Silbernagl, Carolin; Vorstand: 11. Oldenburg, Felix, *22.06.1976, Berlin; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungsplans vom 10.08.2020 und 10.09.2020 und der Zustimmungsbeschlüsse vom jeweils selben Tage Teile ihres Vermögens zur Neugründung auf die betterplace lab gemeinnützige GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 221087) übertragen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
2021-08-31:
Gegenstand: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabeordnung (§§ 51 ff. AO). (2) Zweck der Gesellschaft ist a. das nationale und internationale Einwerben von Spenden und Schenkungen (Beschaffung von Mitteln) - in Form von Geld-, Sach- oder Arbeitsleistungen - zur Finanzierung und Durchführung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Projekte im In- und Ausland. Die Mittelbeschaffung / Förderung kann den gesamten jeweils aktuell gültigen Katalog des § 52 Abs. 2 AO sowie §§ 53 und 54 AO umfassen. b. die Förderung der Volks- und Berufsbildung sowie die Förderung der Forschung. (3) Zur Verwirklichung des Satzungszwecks a. gemäß (2) a. entwickelt und betreibt die Gesellschaft Internet-Plattformen, insbesondere www.betterplace.org, die in besonders effizienter Weise die Ansprache und Gewinnung von Spendern für die zu fördernden Zwecke im Sinne der AO ermöglichen und die Kommunikation der Projektfortschriftte zwischen allen Projektbeteiligten unterstützen. b. gemäß (2) a. wendet die Gesellschaft Mittel anderen Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts gemäß § 58 Nr. 1 Satz 1 AO zur Verwirklichung der in (2) genannten gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken zu. Diese Mittelzuwendung ist, wie sich aus (3) a. und c. ergibt, nicht die einzige Art der Zweckverwirklichung. c. gemäß (2) b. betreibt die Gesellschaft, unter anderem durch die betteplace academy i. Bildung und Weiterbildung der Allgemeinheit i.S. von § 52 Abs. 2 AO im Hinblick auf die Tätigkeiten von Organisationen und Körperschaften, die gemeinnützige Zwecke gemäß der AO verfolgen (ohne zwangsläufig steuerbegünstigt oder in Deutschland domiziliert zu sein), zur besseren Einschätzung ihrer Aktivitäten und zu deren Bewertung, z. B. durch Veranstaltung von Vorträgen und Schulungen, Organisation von Kursen, Workshops, Tagungen und Symposien, Erstellung von Best-Practice-Listen, Ratingsystemen, Vertrauensmechanismen und Transparenzkriterien, ii. Bildung und Weiterbildung i. S. von § 52 Abs. 2 AO von Funktionsträgern und Mitarbeitern von Organisationen und Körperschaften, die gemeinnützige Zwecke gemäß der AO verfolgen (ohne zwangsläufig steuerbegünstigt oder insbesondere im Bereich Fundraising, Finanzierung, Kommunikation und Medien, Administration, Strategie und Projektmanagement, Arbeits- und Organisationskultur, Ehrenamt und digitaler Wandel durch Veranstaltung von Kursen, Workshops, Webinaren, Tagungen, Symposien, sowie Schulungen (auch unter Einbeziehung konkreter Fragestellungen), so z.B. in Form von Bildungsmaßnahmen für Funktionsträger und Mitarbeiter, die u.a. die Steigerung der Fundraising- und Kommunikationskompetenz der genannten gemeinnützigen Organisationen und Körperschaften zum Ziel haben, und indem den Funktionsträgern und Mitarbeitern eine direkte Aus- bzw. Weiterbildung durch die Erarbeitung und Zurverfügungstellung von Planungsunterlagen und durch die Mitarbeit in den Organisationen gegeben wird, iii. Entwicklung, Aufbau und Betrieb geeigneter Kommunikationsinstrumente bzw. - medien, die die Förderung der Bildung im genannten Sinne unterstützen (z.B. geeignete Internetplattformen, Printmedien, Newsletter etc.), iv. Trägerschaft von Einrichtungen, die geeignete Bildungsmaßnahmen zu den genannten Themen anbieten, v. Durchführung und/oder Vergabe von Forschungsaufträgen zu ausgewählten Fragen der Bildung im genannten Sinne zur Entwicklung von innovativen Konzepten zum Thema Fundraising, Finanzierung, Kommunikation und Medien, Administration, Strategie und Projektmanagement, Arbeits- und Organisationskultur, Ehrenamt und digitaler Wandel etc. und zu ausgewählten Fragen der Digitalisierung der genannten Themen und der Gesundheit. vi. Evaluation und zeitnahe Verbreitung von Forschungs- und Projektergebnissen. d. gemäß (2) kann die Gesellschaft zur Verwicklichung eines in (2) genannten gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecks Kooperationsleistungen an andere Körperschaften, die selbst die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, erbringen. e. gemäß (2) kann sich die Gesellschaft zur Verwirklichung eines in (2) genannten gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecks eines Kooperationspartners (andere Körperschaften, die selbst die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllt) bedienen. (4) Die gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Zwecke müssen nicht gleichzeitig und in gleichem Maße verwirklicht werden. (5) Die gemeinnützigen und mildtätigen Zwecke müssen nicht gleichzeitig und in gleichem Maße verwirklicht werden. (6) Gegenstand ist auch der Betrieb aller Geschäfte, die geeignet sind, den vorgenannten Gesellschaftszweck zu fördern. Die Gesellschaft ist berechtigt, Unternehmen im In- und Ausland zu erwerben, zu gründen oder sich daran zu beteiligen, sofern dies der Förderung der gemeinnützigen und mildtätigen Zwecke dient. Die Gesellschaft kann gleichermaßen die Trägerschaft für nichtrechtsfähige Stiftungen und auf der Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung die Verwaltung rechtsfähiger Stiftungen übernehmen sowie die Trägerschaft auf Gewinnerzielung ausgerichteter Gesellschaften. Weiterhin kann die Gesellschaft Stipendien vergeben, sofern der Stipendiat in die Verwirklichung der zuvor genannten Zwecke eingebunden wird. (7) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (8) Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten; § 58 AO bleibt jedoch unberührt. (9) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Rechtsform: Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 25.08.2021 ist die Satzung geändert in § 2 (Gegenstand).