2017-01-25: Partnerschaft. Gegenstand: Die gemeinschaftliche Berufsausübung als Architekten. Zum Gegenstand gehören auch alle mit der gemeinschaftlichen Berufsausübung in Zusammenhang stehenden Geschäfte. Die Partnerschaft ist berechtigt, weitere Tätigkeiten auszuüben, die im Rahmen des anzuwendenden Berufsrechtes zugelassen sind. Jeder Partner vertritt einzeln. Jeder Partner ist befugt, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Partner: Dipl.-Ing. (FH) Decker, Christian, Architekt, Lemgo, *02.08.1964; Dipl.-Ing. (FH) Habermann, André, Architekt, Detmold, *16.03.1969.